❓ Landeshaushalt - Ausgabereste und strukturelle Nettokreditaufnahme
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit sogenannten Ausgaberesten im Landeshaushalt Brandenburg – also veranschlagten Geldern, die im jeweiligen Haushaltsjahr nicht ausgegeben wurden und ins nächste Jahr übertragen werden. Die Fragesteller stellen dies in Zusammenhang mit der Schuldenbremse und der von der Landesregierung geplanten strukturellen Nettokreditaufnahme für 2027 und 2028 in Höhe von 459,6 Millionen Euro pro Jahr.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Landeshaushalt Brandenburg, die einzelnen Ministerien bzw. Einzelpläne (insbesondere die Einzelpläne 07, 11 und 20, die laut Antwort überdurchschnittlich hohe Ausgabereste aufweisen) sowie Bereiche wie Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung und kommunale Ausstattung, die laut den Fragestellern einen hohen Investitionsbedarf haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: Wie hoch waren die Ausgabereste 2019-2025 insgesamt und nach Einzelplänen? Welcher Anteil entfiel auf investive Maßnahmen, Förderprogramme und Personalausgaben? In welchen Einzelplänen bestehen überdurchschnittlich hohe oder wiederkehrende Ausgabereste? Wie erklärt die Landesregierung, dass Mittel trotz Schuldenbremse nicht abfließen? Sieht die Landesregierung darin Anzeichen für eine systematische Überveranschlagung? Auf welcher Rechtsgrundlage wird die geplante strukturelle Nettokreditaufnahme von 459,6 Millionen Euro für 2027 und 2028 begründet? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um strukturell hohe Ausgabereste zu reduzieren?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Ausgabereste von 560,4 Millionen Euro (2019) über 1,28 Milliarden Euro (2023) auf 1,34 Milliarden Euro (2024) gestiegen sind; größte Anteile entfielen auf Hauptgruppe 8 (Investitionsförderung) und Hauptgruppe 6 (laufende Zuweisungen). Die Einzelpläne 11 und 20 lagen in allen Jahren, der Einzelplan 07 seit 2022 über dem Durchschnitt. Die Landesregierung sieht keinen rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang zwischen Ausgaberesten und der Schuldenbremse und verneint eine systematische Überveranschlagung; Ursache seien Verzögerungen in Planungs-, Prüf- und Vergabeprozessen. Ausgabereste könnten nach § 45 LHO gebildet werden und zweckbestimmt bis zum Ende des zweitnächsten Haushaltsjahres verfügbar bleiben; sie führten im Haushaltsvollzug eher zu einer Belastung als zu einer Entlastung des Finanzierungssaldos. Die geplante strukturelle Nettokreditaufnahme von 459,6 Millionen Euro für 2027/2028 stützt die Landesregierung auf Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz (geändert im März 2025) in Verbindung mit dem Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz (StruKomLäG), wonach das Bundesministerium der Finanzen die zulässige strukturelle Kreditaufnahme je Bundesland berechnet.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 945 (Drucksache 8/2543) von den Abgeordneten Andreas Galau, Falk Janke und Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion); die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde namens der Landesregierung vom Minister der Finanzen erteilt. Als Belege nennen die Fragesteller die Haushaltsrechnung des Landes Brandenburg für 2023 (S. I/44) und 2024 (S. I/46) sowie ein Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 20.01.2026. Die Landesregierung verweist auf § 11 LHO, § 5 HGrG, § 45 LHO, § 19 LHO, § 27 Abs. 2 HGrG, Artikel 109 Absatz 3 GG und das StruKomLäG als Rechtsgrundlagen. Die Einschätzung, dass kein Zusammenhang zwischen Ausgaberesten und Schuldenbremse bestehe und keine systematische Überveranschlagung vorliege, ist die Bewertung der Landesregierung.