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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Kommunaler Finanzausgleich - Bewertung des finanzwissenschaftlichen Gutachtens zum Finanzausgleich und seiner Empfehlungen

9. April 2026Dokument 8/2662 · WP 8Brandenburg
Andreas Galau, Falk Janke, Dr. Daniela Oeynhausen
Kommunaler FinanzausgleichVerbundquoteSchlüsselzuweisungenHauptansatzstaffelTeilschlüsselmasse

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die gesetzlich vorgeschriebene, alle drei Jahre durchzuführende finanzwissenschaftliche Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg zum Ausgleichsjahr 2027. Ein Gutachten des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln (FiFo) in Kooperation mit der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia) hat dabei die Verbundquote, die Teilschlüsselmassen und die Hauptansatzstaffel überprüft. Die AfD-Fraktion fragt die Landesregierung nach ihrer Bewertung der Gutachtenmethodik und der daraus folgenden Empfehlungen.

👥 Wer ist betroffen?

Die Kommunen und Landkreise in Brandenburg, insbesondere kreisfreie Städte und Oberzentren, sowie das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) und der Beirat für den kommunalen Finanzausgleich, in dem auch die kommunalen Spitzenverbände vertreten sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: Warum wurde eine vereinfachte Symmetrieberechnung bei der Teilschlüsselmasse für Kreisaufgaben gewählt, obwohl diese laut Gutachten keine sachgerechte Verteilung ermöglicht; wie die Landesregierung die vom Gutachten empfohlene Abkehr von der einwohnerzahlbasierten Bedarfsermittlung hin zu einer aufgabenorientierten Finanzbedarfsbemessung bewertet; wie sie die errechneten geringeren Bedarfe für Oberzentren und kreisfreie Städte bewertet; wie sie den Befund bewertet, dass bei der Verbundquote kein Handlungsbedarf bestehe, während viele Kommunen in Haushaltsnotlagen seien; warum bislang keine systematische Weiterentwicklung der Hauptansatzstaffel erfolgte; ob die Schlüsselzuweisung Plus reformiert oder abgeschafft werden soll; ob fehlende Daten zu kommunalen Investitionsbedarfen künftig erhoben werden sollen; und in welchem Umfang die investiven Schlüsselzuweisungen dauerhaft erhöht werden sollen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, das Gutachten sei am 7. August 2024 beauftragt und am 18. Dezember 2025 vergaberechtlich abgenommen worden. Die vereinfachte Symmetrieberechnung sei in Abstimmung mit dem MdFE erfolgt und analog zu früheren Gutachten (Thöne et al. 2015, Hummel et al. 2018) sowie einem weiteren Prüfverfahren nach Lenk et al. (2021) angewendet worden; der Beirat sehe keinen Anpassungsbedarf bei der Teilschlüsselmasse, die Empfehlung zur Umstellung auf zwei Teilschlüsselmassen solle zur nächsten Begutachtung 2030 erneut aufgerufen werden. Bei der Verbundquote stellt das Gutachten laut Landesregierung fest, dass aufgrund symmetrischer Verteilung kein Anpassungsbedarf bei der aktuellen Quote von 22,43 % bestehe und sogar eine moderate Begünstigung der kommunalen Ebene vorliege; eine Erhöhung der Verbundquote könne den Kommunen daher nicht in Aussicht gestellt werden. Zur Hauptansatzstaffel sei erstmals eine aufgabenspezifische Regression angewendet worden; der Beirat bewerte die Berücksichtigung weiterer Faktoren grundsätzlich positiv, diskutiere aber die Umverteilungswirkungen kritisch. Die Daten der Begutachtung stammten aus den Jahren 2020 bis 2024; von 2020 bis 2023 habe der kommunale Finanzierungssaldo Überschüsse ausgewiesen, erst 2024 sei er negativ ausgefallen. Zur Schlüsselzuweisung Plus empfehle das Gutachten, das Instrument zu streichen oder neu zu gestalten. Zu den investiven Schlüsselzuweisungen werde empfohlen, die in den Jahren 2025/2026 bereits um 25 Mio. Euro erhöhte investive Schlüsselmasse fortzuführen und den Anteil um einen Prozentpunkt auf 7,5 % anzuheben; eine zusätzliche Datenerhebung bei den Kommunen sei nicht geplant. In mehreren Antworten kündigt die Landesregierung an, nach Auswertung des Endberichts und Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände im Beirat das Erfordernis einer Gesetzesanpassung zu prüfen und ggf. einen Änderungsvorschlag vorzulegen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von drei Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt (Drucksache 8/2545) und von der Landesregierung, vertreten durch den Minister der Finanzen, vollständig beantwortet. Das zugrunde liegende Gutachten wurde am 7. August 2024 beauftragt und am 18. Dezember 2025 abgenommen; es stützt sich auf amtliche Daten der Jahre 2020 bis 2024. Die Landesregierung nennt eine aktuelle Verbundquote von 22,43 %, einen Anteil der investiven Schlüsselmasse von derzeit 6,5 % mit Gutachtenempfehlung auf 7,5 %, eine für 2025/2026 bereits erfolgte Erhöhung der investiven Schlüsselmasse um 25 Mio. Euro sowie einen laut Gutachten um 14 % geringeren Bedarf für Oberzentren und kreisfreie Städte bei Gemeinde- und Mischaufgaben. Verwiesen wird auf frühere Gutachten von Thöne et al. (2015), Hummel et al. (2018) und Lenk et al. (2021) sowie auf das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG). Die Vorbemerkung der Fragestellenden, wonach die Überprüfung dem Land finanzielle Spielräume zulasten der Kommunen eröffne, ist eine Einschätzung der AfD-Fraktion und wird von der Landesregierung in ihrer Antwort nicht bestätigt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2662, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.