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BrandenburgAntragBSW

📝 Vergaberecht - Für einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen im Land Brandenburg

14. April 2026Dokument 8/2663 · WP 8Brandenburg
TarifbindungVergaberechtTariftreueöffentliche AufträgeMindestlohnrichtlinie

📋 Worum geht es?

Die BSW-Fraktion fordert die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf für ein Brandenburgisches Tariftreuegesetz vorzulegen. Dieses soll festlegen, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen des Landes Brandenburg nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifgebunden sind oder sich zur Tariftreue verpflichten. Hintergrund ist laut Antragstellern eine seit Jahren rückläufige Tarifbindung in Deutschland und besonders in Brandenburg.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen wären das Land Brandenburg und landesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts als öffentliche Auftraggeber sowie Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge und Konzessionen im Bereich Bau-, Liefer- und Dienstleistungen in Brandenburg bewerben.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die BSW-Fraktion fordert die Landesregierung auf: 1. bis Ende September 2026 einen Gesetzentwurf für ein Brandenburgisches Tariftreuegesetz vorzulegen, der sicherstellt, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen des Landes sowie landesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts grundsätzlich nur an tarifgebundene oder tariftreue Unternehmen vergeben werden; 2. festzulegen, dass öffentliche Aufträge einschließlich Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie Konzessionen ausschließlich an Unternehmen vergeben werden, die originär tarifgebunden sind oder sich im Vergabeverfahren zur Einhaltung der jeweils einschlägigen Branchentarifverträge verpflichten.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält nur den Antrag der BSW-Fraktion; eine Antwort oder Positionierung der Landesregierung liegt nicht vor. Die Fraktion verweist zur Begründung auf Daten des WSI (2024), wonach die Tarifbindung bundesweit von 68 % (2000) auf 49 % (2023) gesunken sei; in Brandenburg arbeiteten laut dieser Quelle nur 41 % der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben, lediglich 15 % der Betriebe seien tarifgebunden und nur 4 % zugleich tarifgebunden und mit Betriebsrat ausgestattet. Die Fraktion verweist zudem auf die EU-Richtlinie (EU) 2022/2041, die bei einer Tarifbindungsquote unter 80 % einen Aktionsplan zur Förderung der Tarifbindung vorschreibe. Unter Berufung auf eine DGB-Studie (Tarifflucht-Bilanz 2025) benennt die Fraktion für Brandenburg jährliche Schäden durch Tarifflucht von rund 4 Mrd. Euro, darunter 1,348 Mrd. Euro Mindereinnahmen in der Sozialversicherung, 761 Mio. Euro geringere Steuereinnahmen und einen Kaufkraftverlust von 1,892 Mrd. Euro. Zudem führt die Fraktion unter Berufung auf diese Quellen an, dass Beschäftigte ohne Tarifvertrag im Durchschnitt rund eine Stunde länger pro Woche arbeiteten und etwa 15,4 % weniger verdienten als vergleichbare Tarifbeschäftigte.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Antrag von der BSW-Fraktion am 14.04.2026, ausgegeben als 2. Neudruck am 23.04.2026. Die genannten Zahlen zur Tarifbindung stammen laut Antrag aus einer WSI-Studie von 2024, die Zahlen zu wirtschaftlichen Schäden aus einer DGB-Studie von 2025; beide werden im Dokument als Quellenangaben mit Fußnoten ausgewiesen. Der Antrag bezieht sich zudem auf die EU-Richtlinie (EU) 2022/2041 vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union. Als Frist wird Ende September 2026 für die Vorlage eines Gesetzentwurfs genannt. Eine Stellungnahme oder Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2663, Wahlperiode 8, eingereicht 14. April 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.