📝 Taxigewerbe - Ordnung und faire Wettbewerbsbedingungen im Taxi- und Mietwagengewerbe sicherstellen
📋 Worum geht es?
Der Beschluss befasst sich mit Problemen bei der Genehmigung und Kontrolle des Taxi- und Mietwagengewerbes in Brandenburg. Landkreise und kreisfreie Städte, insbesondere im berlinnahen Raum, verzeichnen einen starken Anstieg von Anträgen im Mietwagengewerbe, was die zuständigen Behörden angesichts unterschiedlicher Prüfmaßstäbe und Kontrollintensitäten vor Herausforderungen stellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg als Genehmigungs- und Kontrollbehörden, Taxi- und Mietwagenunternehmen sowie der Verkehrsmarkt in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Landtag fordert die Landesregierung auf: 1. gemeinsam mit Landkreisen und kreisfreien Städten landesweit abgestimmte Leitlinien für Konzessionserteilung und -rücknahme sowie Prüfmaßstäbe zu entwickeln; 2. die Kontrollen der Landkreise und kreisfreien Städte zu unterstützen und Schwerpunktkontrollen unter Einbindung von Zoll, Finanzbehörden und Polizei zu initiieren; 3. zu prüfen, ob ein verbesserter landesweiter bzw. länderübergreifender Datenaustausch zwischen Genehmigungsbehörden in Brandenburg und Berlin rechtssicher ermöglicht werden kann; 4. sich auf Bundesebene und in der Verkehrsministerkonferenz für eine Überprüfung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) einzusetzen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Beschluss wurde in der 32. Sitzung des Landtages am 22. April 2026 zu TOP 3 gefasst. Der Landtag stellt fest, dass die Genehmigung und Überwachung des Personenbeförderungsgewerbes in kommunaler Verantwortung liegt und dass insbesondere im berlinnahen Raum ein erheblicher Anstieg von Anträgen im Mietwagengewerbe sowie unterschiedliche Prüfmaßstäbe und Kontrollintensitäten festgestellt wurden. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.
⚡ Einordnung
Es handelt sich um einen Beschluss des Landtages Brandenburg (keine Anfrage, daher keine Regierungsantwort erforderlich). Die einreichende(n) Fraktion(en) sind im vorliegenden Text nicht genannt. Der Beschluss verweist auf das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die Verkehrsministerkonferenz als Ebenen für weitere Prüfungen. Die Umsetzung steht ausdrücklich unter Haushaltsvorbehalt. Unterzeichnet ist der Beschluss von der Präsidentin des Landtages, Prof. Dr. Ulrike Liedtke.