Zurück zur Übersicht
BrandenburgAntragAfD

📝 Familienversicherung - Artikel 6 des Grundgesetzes achten - die beitragsfreie Familienmitversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss erhalten bleiben!

14. April 2026Dokument 8/2669 · WP 8Brandenburg
Gesetzliche KrankenversicherungFamilienmitversicherungBeitragsfreiheitFinanzkommission GesundheitArtikel 6 Grundgesetz

📋 Worum geht es?

Der Antrag befasst sich mit der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die nach § 10 Absatz 1 SGB V möglich ist. Die Finanzkommission Gesundheit hat in ihrem ersten Bericht vom 30. März 2026 unter Empfehlung Nummer 60 vorgeschlagen, diese beitragsfreie Mitversicherung für Ehegatten oder Lebenspartner ohne Kinder unter sechs Jahren abzuschaffen. Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene gegen diesen Vorschlag einzusetzen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen wären laut Antragstellern etwa 1,6 Millionen mitversicherte Ehepartner ohne Kinder unter sechs Jahren sowie Ehepartner unterhalb der Regelaltersgrenze. Ausgenommen von der vorgeschlagenen Reform wären laut Bericht der Finanzkommission Ehegatten mit Kindern unter sechs Jahren, Pflegende von Angehörigen und Personen im Rentenalter.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene, insbesondere in der Länderanhörung zum geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der GKV vollständig erhalten bleibt. Zudem solle die Landesregierung bereits während der Erarbeitung des Bundesgesetzentwurfes auf andere Einsparmöglichkeiten hinweisen, etwa die Beendigung der laut Antragstellern unzureichenden Finanzierung von Grundsicherungsempfängern in der GKV oder eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente von 19 auf 7 Prozent.

🔎 Konkrete Inhalte

Die AfD-Fraktion stellt fest, dass ohne Reformen laut dem ersten Bericht der Finanzkommission Gesundheit vom 30. März 2026 im Jahr 2027 ein Defizit von 15,3 Milliarden Euro und im Jahr 2030 von über 40 Milliarden Euro drohe, mit Mehrbelastungen für Versicherte von durchschnittlich 260 Euro (2027) bis 680 Euro (2030), an der Beitragsbemessungsgrenze bis zu 1.440 Euro. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz werde laut Bericht ohne Reformen von 3,7 % (2027) auf 4,7 % (2030) steigen. Die Finanzkommission erwartet durch die Abschaffung der beitragsfreien Ehegattenmitversicherung 3,5 bis 4,4 Milliarden Euro Mehreinnahmen; Betroffene müssten einen monatlichen Mindestbeitrag von etwa 240 Euro entrichten. Die AfD-Fraktion lehnt diese Reform ab und beruft sich auf den Schutz von Ehe und Familie nach Artikel 6 Grundgesetz; sie fordert stattdessen alternative Einsparungen bei der Finanzierung von Grundsicherungsempfängern in der GKV und eine Mehrwertsteuersenkung auf Medikamente.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Antrag von der AfD-Fraktion am 14.04.2026. Das Dokument enthält keine Antwort der Landesregierung, da es sich um einen Antrag und nicht um eine Anfrage handelt. Die genannten Zahlen (Defizite, Beitragssätze, Mehrbelastungen, erwartete Mehreinnahmen) stammen laut Antrag aus dem ersten Bericht der Finanzkommission Gesundheit vom 30.03.2026, auf dessen Seiten 13, 50, 52, 53 und 54 jeweils Bezug genommen wird. Der Antrag verweist auf § 10 Absatz 1 SGB V und Artikel 6 Grundgesetz sowie auf Empfehlung Nummer 60 des 483-seitigen Kommissionsberichts mit insgesamt 66 Reformvorschlägen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2669, Wahlperiode 8, eingereicht 14. April 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.