📝 Kraftstoffpreis - Spritpreise auf Höchststand - Folgen und Lösungen für Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die AfD-Fraktion beantragt die Durchführung einer Aktuellen Stunde im Landtag Brandenburg zum Thema hohe Spritpreise. Die Fraktion will über die Folgen und Ursachen der hohen Kraftstoff- und Energiepreise sowie über notwendige Maßnahmen debattieren lassen.
👥 Wer ist betroffen?
Laut Antragstellern sind Pendler und Bewohner außerhalb großer Städte, der Mittelstand und das Handwerk, der Güterkraftverkehr und Logistikunternehmen sowie Landwirte betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion fordert die Durchführung einer Aktuellen Stunde gemäß § 59 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg zum Thema 'Spritpreise auf Höchststand – Folgen und Lösungen für Brandenburg'.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag selbst enthält keine Maßnahmen, sondern begründet die Forderung nach einer Debatte. Die Antragsteller verweisen darauf, dass die Dieselpreise nach ihrer Darstellung derzeit ca. 60 Cent höher liegen als vor dem Irankrieg und dass laut Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) dadurch für jeden Lkw Mehrkosten von ca. 20.000 Euro im Jahr entstünden. Zudem verweisen sie auf das am 13. April 2026 von der Bundesregierung beschlossene Entlastungspaket, das ab Mitte Mai eine Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um rund 17 Cent pro Liter für etwa zwei Monate sowie eine mögliche steuerfreie Arbeitgeberprämie von bis zu 1.000 Euro vorsieht. Die Antragsteller bezeichnen die Wirksamkeit dieser Maßnahmen als umstritten.
⚡ Einordnung
Der Antrag wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Drucksache 8/2670, eingegangen und ausgegeben am 14.04.2026). Es handelt sich um einen Antrag auf eine Aktuelle Stunde, nicht um eine Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Die genannten Zahlen (ca. 60 Cent höhere Dieselpreise, ca. 20.000 Euro Mehrkosten pro Lkw und Jahr laut BGL, 17 Cent Energiesteuersenkung, bis zu 1.000 Euro steuerfreie Prämie) stammen aus der Begründung der Antragsteller bzw. werden dem BGL zugeschrieben. Das Entlastungspaket der Bundesregierung wird mit Beschlussdatum 13.04.2026 und geplantem Inkrafttreten Mitte Mai 2026 benannt.