📝 IT-Kriminalität - Keine Toleranz bei digitaler Gewalt - Schutzlücken schließen, Prävention ausbauen und Strafverfolgung konsequent durchführen
📋 Worum geht es?
Die SPD-Fraktion beantragt die Durchführung einer Aktuellen Stunde im Landtag Brandenburg zum Thema digitale Gewalt. Die Fraktion bezeichnet digitale Gewalt als reale Gewalt und als strukturelles Problem der digitalen Gesellschaft, kein Randphänomen. Im Mittelpunkt steht laut Antragstellern insbesondere die Verbreitung von Deepfakes durch Künstliche Intelligenz, die Betroffene massiv beeinträchtigen könnten.
👥 Wer ist betroffen?
Laut Antragstellern sind Personen betroffen, die Opfer von Deepfakes oder digitaler Gewalt werden, sowie Betroffene häuslicher Gewalt, bei denen laut Antrag häufig ein Zusammenhang mit digitaler Gewalt bestehe. Genannt werden außerdem Strafverfolgungsbehörden und Gerichte in Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die SPD-Fraktion beantragt eine Aktuelle Stunde gemäß § 59 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg. Diskutiert werden sollen laut Antrag, inwieweit bestehende Regelungen angepasst werden müssen und welche Maßnahmen zur Stärkung von Strafverfolgung, Opferschutz und Prävention notwendig seien. Die Fraktion nennt dabei als mögliche Maßnahmen: neue Straftatbestände für digitale Gewalt, psychosoziale Prozessbegleitung, die Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Modell in Brandenburg sowie bessere technische Ausstattung, Schulungen und Personal für Strafverfolgungsbehörden und Gerichte.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält nur den Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde samt Begründung; eine Antwort der Landesregierung oder ein Beschluss liegt nicht vor. Die SPD-Fraktion führt zur Begründung an, dass es an geeigneten Straftatbeständen fehle, um digitale Gewalt rechtssicher zu ahnden. Sie verweist darauf, dass die Justizministerinnen und Justizminister der Länder im vergangenen Jahr die Notwendigkeit betont hätten, geltendes Recht an die Digitalisierung anzupassen, und begrüßt in diesem Zusammenhang Vorschläge der Bundesjustizministerin, deren zügige Umsetzung sie fordert.
⚡ Einordnung
Der Antrag wurde von der SPD-Fraktion eingereicht, eingegangen und ausgegeben am 14.04.2026. Rechtsgrundlage ist § 59 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg. Eine Antwort oder Beschlussfassung der Landesregierung bzw. des Landtages liegt im Dokument nicht vor. Die Einschätzungen zur Notwendigkeit neuer Straftatbestände, zur elektronischen Fußfessel und zu weiteren Maßnahmen sind als Positionen der antragstellenden SPD-Fraktion gekennzeichnet; konkrete Zahlen, Fristen oder Kosten werden im Dokument nicht genannt.