❓ Bundeswehr - Bundeswehr an Schulen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft Auftritte der Bundeswehr, insbesondere von Jugendoffizieren, an Schulen im Land Brandenburg. Der Fragesteller verweist darauf, dass Schulen bislang weitgehend eigenständig entscheiden, ob sie solche Veranstaltungen zulassen, und dass dabei die Grundsätze des sogenannten 'Beutelsbacher Konsens' – Überwältigungsverbot und Kontroversitätsgebot – eingehalten werden sollen. Er zitiert zudem Regelungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und BSW sowie aus dem aktuell geltenden Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU, wonach Jugendoffiziere und Vertreter der Zivilgesellschaft im Rahmen des Schulunterrichts über Politikinstrumente zur Friedenssicherung und die Aufgaben der Bundeswehr informieren können. Laut dem Text soll das Nähere in einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung zwischen Land und Bundeswehr geregelt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schulen aller Schulformen im Land Brandenburg, Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassenstufen, Lehrkräfte sowie schulische Gremien (Lehrerkonferenzen, Schülervertretungen, Elternvertretungen, Schulkonferenzen). Ebenso betroffen sind die Bundeswehr, insbesondere Jugendoffiziere, sowie zivilgesellschaftliche Akteure aus den Bereichen Friedensarbeit, Demokratiebildung und Menschenrechte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte von der Landesregierung wissen: 1) Umfang der Bundeswehrveranstaltungen an Schulen seit dem Schuljahr 2022/23, aufgeschlüsselt nach Schulen, Schulform und Schuljahr; 2) Art der durchgeführten Veranstaltungen (z. B. Jugendoffiziersvorträge, Berufsinformationen, Nachwuchswerbung, Projekttage); 3) teilnehmende Klassenstufen; 4) verbindliche Vorgaben zum Mindestalter der Teilnehmenden; 5) rechtliche Grundlagen und Handlungsempfehlungen für Einladungen der Bundeswehr; 6) wie Schulen das Überwältigungsverbot und das Kontroversitätsgebot sicherstellen; 7) Umfang der parallel eingeladenen zivilgesellschaftlichen Vertreter, aufgeschlüsselt nach Jahr, Schulform, Altersstufe und Tätigkeitsbereich; 8) ob es verbindliche Vorgaben oder Empfehlungen gibt, weitere gesellschaftliche Perspektiven einzubeziehen; 9) welche Vorabinformationen Schülerinnen, Schüler und Eltern zu solchen Veranstaltungen erhalten; 10) wer über Einladungen entscheidet und welche Mitwirkungsrechte Lehrerkonferenzen, Schülervertretungen, Elternvertretungen und Schulkonferenzen dabei haben; 11) bis wann die Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr abgeschlossen werden soll; 12) in welcher Form der Landtag über diese Vereinbarung informiert wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von dem Abgeordneten Falk Peschel (BSW-Fraktion) an die Landesregierung. Eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor. Laut dem Fragesteller war im früheren Koalitionsvertrag zwischen SPD und BSW festgelegt, dass Nachwuchswerbung der Bundeswehr in der Unterrichtszeit, aber nicht im Unterricht stattfinden könne und Schulen freiwillig entscheiden, ob sie Angebote nutzen; zudem sollten laut dieser Vereinbarung parallel Vertreter der Zivilgesellschaft eingeladen werden. Im nunmehr laut Fragesteller geltenden Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU ist geregelt, dass Jugendoffiziere und andere zivilgesellschaftliche Vertreter im Rahmen von Schulunterricht oder schulischen Veranstaltungen informieren können, wobei Näheres in einer noch zu vereinbarenden Kooperationsvereinbarung zwischen Land und Bundeswehr festgelegt werden soll.