❓ Vergütung - Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohnes und Situation von Saisonarbeitskräften
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der BSW-Fraktion befasst sich mit der Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in Brandenburg sowie mit der Situation von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft. Die Fragesteller beziehen sich dabei auf einen CDU-Parteitagsbeschluss vom 20./21. Februar 2026, der laut Fragestellern Abweichungen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft vorsieht. Die Landesregierung antwortet mit Zahlen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung zu Personal, Prüfungen und festgestellten Verstößen für die Jahre 2024 und 2025.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft, Beschäftigte in mindestlohnrelevanten Branchen wie Gastgewerbe, Baugewerbe und Gebäudereinigung, sowie die Behörden der Zollverwaltung (Hauptzollämter, Generalzolldirektion), die für die Kontrolle zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: Wie hat sich die Personalstärke der FKS in Brandenburg 2024/2025 entwickelt (Frage 1)? Wie viele Arbeitgeberprüfungen wurden nach Branchen durchgeführt (Frage 2)? Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden festgestellt (Frage 3)? Welche typischen Verstoßkonstellationen gibt es (Frage 4)? Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet (Frage 5)? Wie hoch waren verhängte Geldstrafen und Bußgelder (Frage 6)? Zudem fragen sie nach einem Lagebild zur Situation von Saisonarbeitskräften und einer Bewertung des CDU-Beschlusses durch die Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass sie für die Zollverwaltung keine dienst- oder fachaufsichtliche Zuständigkeit habe und daher keinen direkten Datenzugriff habe; die Fragen 1-6 sowie 11a) und 11c) seien aus unveränderter Zuarbeit der Generalzolldirektion beantwortet. Laut dieser Zuarbeit waren bei der FKS Brandenburg 2024 307,31 und 2025 304,17 Arbeitskräfte beschäftigt. Für detaillierte Prüfzahlen, Verstöße und Bußgelder nach Branchen verweist die Landesregierung auf die Statistikveröffentlichung des Zolls im Internet. Im Dokument selbst aufgeführte Zahlen zeigen für 2024 u.a. 109 Ordnungswidrigkeitenverfahren im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe sowie 22 im Baugewerbe wegen Mindestlohnverstößen; bei den Strafverfahren 2024 wurden im Baugewerbe 267 und im Gaststättengewerbe 292 Verfahren eingeleitet. Zu Frage 4 antwortet die Landesregierung, dass in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau Unterschreitungen des tariflich festgelegten Mindestentgelts festgestellt wurden; weitere Erkenntnisse zu typischen Verstoßkonstellationen lägen der FKS nicht vor. Zu den konkreten Geldstrafen und Bußgeldsummen (Frage 6) verweist die Landesregierung ausschließlich auf die Online-Statistikveröffentlichung des Zolls, ohne eigene Zahlen zu nennen.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 936 (Drucksache 8/2513) von den Abgeordneten Andreas Kutsche und Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion). Eine Antwort der Landesregierung liegt vor, beantwortet durch den Minister für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa. Die Fragesteller verweisen auf eine frühere Kleine Anfrage Nr. 237 der BSW-Fraktion (Drucksache 8/561) sowie auf einen von ihnen benannten CDU-Parteitagsbeschluss vom 20./21. Februar 2026, den sie mit Verweis auf eine Presseberichterstattung als rechtlich nicht möglich bezeichnen, da Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft nach ihrer Darstellung nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen vom Mindestlohn gehören. Die Landesregierung erklärt, keine fachaufsichtliche Zuständigkeit für die Zollverwaltung zu haben und die Antworten zu mehreren Fragen unverändert aus der Zuarbeit der Generalzolldirektion zu übernehmen. Für detaillierte Zahlen zu Bußgeldern und Geldstrafen verweist sie auf die öffentliche Statistikveröffentlichung des Zolls.