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BrandenburgKleine AnfrageSPD

❓ Erzieher - Personalentwicklung in der Kindertagesbetreuung und Meldungen gem. § 47 SGB VIII

10. April 2026Dokument 8/2681 · WP 8Brandenburg
Elske Hildebrandt
KindertagesbetreuungErzieherinnen und ErzieherBetriebserlaubnisPersonalentwicklungbesondere Vorkommnisse

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Personalentwicklung in der Kindertagesbetreuung in Brandenburg sowie mit Meldungen gemäß § 47 SGB VIII, die besondere Vorkommnisse in Kindertageseinrichtungen betreffen. Die Fragestellerin verweist auf zurückgehende Kinderzahlen, das Ende der Förderrichtlinie für verlängerte Betreuungszeiten, eine verschobene Verbesserung der Personalbemessung sowie einen erwarteten Renteneintritt vieler Erzieherinnen und Erzieher, insbesondere im Osten Brandenburgs. Die Landesregierung antwortet auf Fragen zu Platzzahlreduzierungen, Zusammenlegungen und Schließungen von Einrichtungen, zu gemeldeten Personalveränderungen sowie zu Meldungen besonderer Vorkommnisse.

👥 Wer ist betroffen?

Kindertageseinrichtungen und deren Träger in Brandenburg, pädagogisches Personal (Erzieherinnen und Erzieher), Kinder in Kindertagesbetreuung sowie die Betriebserlaubnisbehörden und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt, wie viele Einrichtungen der Betriebserlaubnisbehörde zur Reduzierung von Platzzahlen, zur Zusammenlegung oder zur Schließung gemeldet wurden (aufgeschlüsselt nach Landkreis/kreisfreier Stadt und Jahr ab 2022); wie viele Personalveränderungen gemäß §§ 45 und 47 SGB VIII angezeigt wurden, aufgeschlüsselt nach Berufsqualifikation; und wie viele Meldungen besonderer Vorkommnisse gemäß § 47 SGB VIII seit 2022 erfolgt sind, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Kategorien (u. a. Fehlverhalten von Beschäftigten, Straftaten, betriebsgefährdende Ereignisse, Unfälle von Kindern, Gefährdungen durch Kinder, personelle und strukturelle Rahmenbedingungen) sowie nach Landkreis/kreisfreier Stadt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass das MBJS keine amtliche Statistik über die Reduzierung von Platzzahlen oder die Zusammenlegung von Einrichtungen führt. Zum Stichtag 18. März 2026 wurden in Brandenburg 2.055 Kindertageseinrichtungen mit Betriebserlaubnis betrieben; seit 2022 wurden 34 Schließungen verzeichnet, aufgeschlüsselt nach Jahr (2022: 5, 2023: 7, 2024: 6, 2025: 16, 2026: 0) und nach Landkreis/kreisfreier Stadt (z. B. Märkisch-Oderland und Potsdam-Mittelmark je 7, Barnim 4, Brandenburg a. d. Havel 3). Die Landesregierung weist auf mögliche Verzerrungen hin, da Schließungsgründe gemäß § 45 SGB VIII einzelfallbezogen sind (z. B. Trägerwechsel, Standortwechsel). Zu Personalveränderungen führt das MBJS keine amtliche Statistik gemäß § 47 Abs. 1 SGB VIII und verweist auf das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Zu Meldungen besonderer Vorkommnisse führt das MBJS ebenfalls keine amtliche Statistik; die erfassten Daten dienten nur der Bearbeitung der gesetzlichen Meldepflichten nach § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII und seien keine gesetzliche Statistik nach §§ 98 ff. SGB VIII, weshalb eine Aufschlüsselung nach den erfragten Ereigniskategorien nicht möglich sei.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Elske Hildebrandt (SPD-Fraktion) eingereicht (Kleine Anfrage Nr. 948, Drucksache 8/2554); die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister für Bildung, Jugend und Sport erteilt. Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen: 2.055 Kindertageseinrichtungen mit Betriebserlaubnis (Stand 18.03.2026) und 34 Schließungen seit 2022, aufgeschlüsselt nach Jahr und Landkreis. Zu Personalveränderungen und besonderen Vorkommnissen gemäß § 47 SGB VIII führt das MBJS laut eigener Aussage keine amtliche Statistik; bezüglich Personalveränderungen wird auf das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg verwiesen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2681, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.