❓ Wassernutzung - Überholte Genehmigungsgrundlagen für Grundwasserbenutzungen am Beispiel des Kiesabbaus in den Lagerstätten um Mühlberg (Elbe)
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren die Genehmigungsgrundlagen für den Kiesabbau in den Lagerstätten um Mühlberg (Elbe) und zweifeln daran, dass der fortschreitende Klimawandel bei den zugrunde liegenden hydrogeologischen Gutachten ausreichend berücksichtigt wurde. Konkret verweisen sie auf ein Hydrogeologisches Gutachten vom 18.12.2019, bei dessen Beauftragung durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) die Betrachtung des Klimawandels nach Angaben der Fragesteller ausdrücklich ausgeschlossen worden sei. Dieses Gutachten habe als Grundlage für die nachfolgenden Rahmenbetriebspläne gedient.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Region um Mühlberg (Elbe) im Bereich der Flüsse Elbe und Schwarze Elster, die dortigen Grundwasserverhältnisse, die Wasserbehörden und das Landesbergamt (LBGR) als Genehmigungsbehörden sowie laufende und geplante Kiesabbauvorhaben, unter anderem das Planfeststellungsverfahren Kiesabbau Burxdorf/Neuburxdorf.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1) Ob es noch gerechtfertigt ist, Projekte auf Basis einer geohydraulischen Modellierung ohne Klimawandel-Berücksichtigung zu genehmigen. 2) Ob es in Brandenburg wasserrechtliche Genehmigungen und Rahmenbetriebsplan-Genehmigungen des LBGR gibt, die die Klimaprognosen entgegen dem Niedrigwasserkonzept nicht abbilden, und wie viele Genehmigungen davon betroffen sind. 3) Wie die Genehmigungssituation für laufende und geplante Kiesabbauvorhaben im Raum Mühlberg zu charakterisieren ist. 4) In welchem Stadium sich das Planfeststellungsverfahren Kiesabbau Burxdorf/Neuburxdorf befindet. 5) Welche Konsequenzen sich aus Unsicherheiten hydrogeologischer Prognosen für Genehmigungen über mehrere 100 ha, bis über 40 Jahre Laufzeit und bis zu 45 m Tiefe ergeben. 6) Welche Wechselwirkungen zwischen Elbe, Schwarzer Elster und dem Untersuchungsgebiet bei niedrigem Grundwasserstand bestehen bzw. sich verändern. 7) Welchen Einfluss die Landesregierung auf die Entwicklung des Regionalplans Lausitz/Spreewald hinsichtlich Rohstoffabbau, Bevölkerungsinteressen, Laufzeitverkürzung, Grundwasser- und Bodenschutz ausüben kann und wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller führen zur Begründung an, dass Brandenburg mit rund 600 mm Jahresniederschlag zu den trockensten Bundesländern zähle und seit 1980 ein Rückgang der Grundwasserneubildung zu verzeichnen sei. Sie verweisen auf das Niedrigwasserkonzept des Landes von 2021 (S. 10), wonach Wasserbehörden bei Genehmigungen aktuelle Grundwasserverhältnisse und langfristige Klimaprojektionen berücksichtigen müssen. Nach Darstellung der Fragesteller und des Vereins Bürgerinitiative „Für eine Heimat mit Zukunft e. V.“ habe das LBGR beim Hydrogeologischen Gutachten vom 18.12.2019 die Betrachtung des Klimawandels ausdrücklich ausgeschlossen; diese Einschätzung, das Gutachten sei fachlich nicht geeignet, den Anforderungen des Niedrigwasserkonzepts gerecht zu werden, werde laut Fragestellern von unabhängigen Fachleuten und Vertretern der Grünen Liga geteilt.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage (Nr. 989) von den Abgeordneten Gunnar Lehmann und Falk Peschel der BSW-Fraktion am 15.04.2026, ausgegeben am 16.04.2026. Eine Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten. Die Fragesteller verweisen auf das Niedrigwasserkonzept des Landes Brandenburg von 2021 (S. 10) sowie auf das Hydrogeologische Gutachten zur geohydraulischen Modellierung im Raum Mühlberg vom 18.12.2019, beauftragt durch das LBGR. Die Einschätzung, das Gutachten sei fachlich unzureichend, wird von den Fragestellern dem Verein Bürgerinitiative „Für eine Heimat mit Zukunft e. V.“ sowie laut deren Angabe unabhängigen Fachleuten und Vertretern der Grünen Liga zugeschrieben.