❓ Ortsumgehung - Vorbereitungsstand des Landes Brandenburg zur erneuten Anmeldung der B 166n (Grenzübergang Nord bei Schwedt) im Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren die B 166n, eine geplante Ortsumgehung bei Schwedt mit nördlichem Grenzübergang nach Polen, für die im letzten Bundesverkehrswegeplan kein Bedarf nachgewiesen wurde und daher kein Planungsrecht besteht. Sie fragen, ob und wie das Land Brandenburg eine erneute Anmeldung des Vorhabens im neuen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan vorbereitet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Region Schwedt und das Umland, der Nationalpark Unteres Odertal, grenzüberschreitender Verkehr mit Polen sowie die zuständigen Stellen des Bundes (BMV) und des Landes Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1) ob die Landesregierung die B 166n erneut im Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan anmelden will; 2) wie das Vorhaben verkehrlich eingeschätzt wird; 3) welche fachlichen Vorarbeiten (Verkehrsprognosen, Nutzen-Kosten-Untersuchung, Trassenvarianten, Kostenschätzungen, Umwelt- und FFH-Prüfungen) bereits erfolgt sind; 4) welche Abstimmungen mit Polen stattgefunden haben oder geplant sind; 5) ob im Doppelhaushalt 2025/2026 bzw. 2027/2028 Mittel für vorbereitende Planungsleistungen vorgesehen sind; 6) wie die Landesregierung die seit der letzten BVWP-Aufstellung veränderten Rahmenbedingungen im Hinblick auf eine Neubewertung des Bedarfs einschätzt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet die Fragen 1 bis 6 zusammen und teilt mit, dass derzeit noch unbeantwortet sei, ob ein verkehrlicher Bedarf für die B 166 Ortsumgehung Schwedt besteht, dessen Nutzen die Investitionskosten übersteigt; hierzu seien weitere Untersuchungen im Rahmen der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2040) nötig. Das Land strebt an, dass das Vorhaben (mit kleiner Grenzbrücke) bei der Prüfung durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unter Berücksichtigung aktueller und zukünftiger Rahmenbedingungen der Verkehrs-, Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung sowie der Umweltauswirkungen berücksichtigt wird. Weitere Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung und mit Polen stünden noch aus. Zu konkreten Verkehrsprognosen, einer vollständigen Nutzen-Kosten-Untersuchung, Trassenvarianten, Kostenschätzungen, Umwelt-/FFH-Prüfungen oder Haushaltsmitteln für vorbereitende Planungsleistungen werden in der Antwort keine Angaben gemacht; das Aufstellungsverfahren des neuen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplans 2040 müsse abgewartet werden, dessen nähere Informationen und Randbedingungen vom BMV noch erwartet würden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Daniel Münschke, Norbert Rescher) eingereicht; es handelt sich um die Kleine Anfrage Nr. 949, Drucksache 8/2555. Die Landesregierung hat geantwortet, der Minister für Infrastruktur und Landesplanung namens der Landesregierung. Die Fragesteller verweisen auf die Antwort zur Mündlichen Anfrage 92 in der 10. Landtagssitzung am 26. März 2025, wonach für die B 166 Ortsumgehung Schwedt im letzten Bundesverkehrswegeplan kein Bedarf nachgewiesen werden konnte und kein Planungsrecht besteht. Die Fragesteller führen zudem an, dass im Gesetz über den Nationalpark Unteres Odertal Planung und Bau der B 166n ausdrücklich privilegiert seien. Die Landesregierung nennt in ihrer Antwort keine konkreten Zahlen, Fristen oder Kostenangaben und verweist stattdessen auf das noch laufende Aufstellungsverfahren des neuen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplans 2040.