❓ Feuerwehr - Gesundheitliche Belastungen von Feuerwehrleuten und Rettungsdienstkräften
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit den gesundheitlichen Belastungen von Feuerwehrleuten und Rettungsdienstkräften in Brandenburg. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass diese Berufsgruppen und ehrenamtlichen Kräfte erhöhten physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt seien, stärker als etwa Mitglieder von Hobby- oder Sportvereinen. Die Landesregierung legt dazu statistische Daten der Unfallkasse Brandenburg, der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg und des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg für die Jahre 2015 bis 2024 vor.
👥 Wer ist betroffen?
Freiwillige und hauptamtliche Feuerwehrangehörige, freiwillige und hauptamtliche Rettungsdienstkräfte (einschließlich First Responder und Helfer vor Ort) im Land Brandenburg sowie die zuständigen Träger wie Unfallkasse Brandenburg, Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg und Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erkundigen sich, wie viele Wegeunfälle freiwillige und hauptamtliche Feuerwehrleute sowie freiwillige und hauptamtliche Rettungsdienstkräfte seit 2015 jährlich erlitten, welche Versicherung dabei welche Leistungen erbrachte, wie viele Personen im Einsatz physische oder psychische Verletzungen erlitten oder verstarben, und wie viele Dienstverhältnisse seit 2015 vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen endeten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Bei freiwilligen Feuerwehrangehörigen gab es laut Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg zwischen 2015 und 2024 zwischen 40 und 127 Wegeunfälle pro Jahr (2022: 127, höchster Wert); bei hauptamtlichen nicht verbeamteten Feuerwehrangehörigen zwischen 0 und 13 pro Jahr; bei hauptamtlichen Rettungsdienstkräften zwischen 13 und 34 pro Jahr. Seit 2015 wurden bei verbeamteten kommunalen Feuerwehrangehörigen 36 Fälle von Unfallfürsorge-Leistungen dokumentiert. Bei freiwilligen Feuerwehrangehörigen traten jährlich zwischen 385 und 907 physische sowie zwischen 59 und 323 psychische Verletzungen im Einsatz auf; bei hauptamtlichen nicht verbeamteten Feuerwehrangehörigen zwischen 20 und 56 physische und 0 bis 24 psychische Verletzungen; bei hauptamtlichen Rettungsdienstkräften zwischen 128 und 246 physische und 0 bis 21 psychische Verletzungen. Zusätzlich wurden bei hauptamtlichen Feuerwehrbeamten der Kommunen insgesamt 281 Einsatzverletzungen gemeldet. Zwischen 2015 und 2024 verstarben vier freiwillige Feuerwehrangehörige infolge von Arbeitsunfällen (je einer 2015 und 2016, zwei 2017); bei hauptamtlichen, nicht verbeamteten Feuerwehrangehörigen und bei hauptamtlichen Rettungsdienstkräften gab es keine solchen Todesfälle, ebenso keine bekannten Todesfälle bei hauptamtlichen kommunalen Feuerwehrbeamten im Dienst. Vor Erreichen der Regelaltershöchstgrenze schieden insgesamt 122 Feuerwehrbeamte aus. Zu freiwilligen Rettungsdienstkräften sowie zu vorzeitigen Dienstverhältnis-Beendigungen bei freiwilligen Kräften liegen der Landesregierung keine Daten vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Daniel Freiherr von Lützow), eine Antwort der Landesregierung liegt vor. Die Landesregierung stützt sich auf Daten der Unfallkasse Brandenburg, der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg und des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg; zu nicht bei diesen Kassen versicherten Personen (z. B. freiwillige Rettungsdienstkräfte, verbeamtete Feuerwehrleute hinsichtlich Wegeunfällen getrennt nach Berufsgruppe) liegen keine Daten vor. Für das Jahr 2025 sind die Daten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung noch nicht qualitätsgesichert. Rechtsgrundlagen sind u. a. das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz (§ 6 Abs. 1), das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) und das Brandenburgische Beamtenversorgungsgesetz. Die Anfrage bezieht sich auf die vorausgehende Drucksache 8/2539.