❓ Notfallvorsorge - Notfall- und Krisenmanagement am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) bei lang andauernden Abfertigungs- und Bodenverzögerungen von Luftfahrzeugen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Frage, wie der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) organisatorisch, infrastrukturell und rechtlich darauf vorbereitet ist, wenn Luftfahrzeuge nach dem Boarding über mehrere Stunden nicht starten können und Passagiere lange im Flugzeug oder im Terminal warten müssen. Anlass war laut den Fragestellern ein Vorfall am 5. Februar 2026 am BER, bei dem Passagiere offenbar lange an Bord ausharren mussten; sie verweisen zudem auf ähnliche Berichte von anderen deutschen Flughäfen. Die Landesregierung antwortet über den Minister für Infrastruktur und Landesplanung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Passagiere am Flughafen BER, die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), die am Flughafen tätigen Airlines und Bodenverkehrsdienstleister, die Flughafenfeuerwehr sowie die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) und das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: Welche schriftlichen Notfall- und Eskalationspläne gibt es bei der FBB für länger dauernde Standzeiten nach dem Boarding? Gibt es konkrete Zeitschwellen für Eskalationsstufen? Wann ist eine Rückführung der Passagiere ins Terminal zwingend? Wer trägt die operative Entscheidungsverantwortung und welche Rolle spielt die Luftfahrtbehörde? Wie viele Busse, Fahrer und technische Mittel stehen bereit und gibt es vertraglich gesicherte Reservekapazitäten? Wie ist der Winterdienst organisiert und was wird bei Extremwetter wie Blitzeis unternommen? Gab es in den letzten fünf Jahren vergleichbare Fälle mit mehr als drei Stunden Wartezeit an Bord? Welche Vorgaben bestehen für die Passagierinformation und die Versorgung mit Getränken, Essen und sanitären Einrichtungen, auch für Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf? Wie wird die Einhaltung der EU-Fluggastrechte-Verordnung überwacht und welche Informationspflichten hat der Flughafenbetreiber gegenüber der Landesregierung?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die FBB über Notfallpläne verfügt, die im von der Aufsichtsbehörde freigegebenen Flugplatzhandbuch geregelt sind; konkrete Zeitschwellen (z. B. 60/120/180 Minuten) nennt sie nicht, da die Ausgestaltung je nach Szenario unterschiedlich sei. Die Flugzeugabfertigung liege in der Verantwortung der jeweiligen Airline; die FBB habe hier keine Einflussnahmemöglichkeit. Die operative Entscheidungsverantwortung liege je nach Aufgabenbereich bei Airline, Pilot, Bodenverkehrsdienstleister und Flughafenbetreiber, abgestimmt über das 'Airport collaborative decision-making'; die Luftfahrtbehörden seien in die operativen Einzelentscheidungen nicht eingebunden, die LuBB überwache die betriebliche Sicherheit. Busse, Fahrer und Reservekapazitäten würden von Airlines und ihren Dienstleistern beauftragt bzw. vorgehalten; nach Kenntnis der FBB gebe es aus wirtschaftlichen Gründen keine vertraglich gesicherten Reservekapazitäten. Für den Winterdienst nennt die Antwort konkrete Zahlen: Der Flächenservice der FBB arbeitet von November bis Ende März in einem durchgehenden 2-Schichtsystem mit 24 Mitarbeitern des Stammpersonals und 20 Mitarbeitern des Ergänzungspersonals pro Schicht sowie 63 eigenen Winterdienstfahrzeugen; hinzu kommen 19 Winterdienstfahrzeuge externer Dienstleister für luftseitige Flächen und weitere 19 für öffentliche Bereiche, jeweils im 24/7-Einsatz. Für die Flugzeugenteisung durch einen externen Dienstleister stehen 16 Fahrzeuge zur Verfügung. Ein mit dem Fall vom 5. Februar 2026 (Eisregen) vergleichbares Ereignis sei der FBB in den letzten fünf Jahren nicht bekannt; längere Wartezeiten könnten aber etwa auch bei Luftraum-Engpässen oder Gewitterlagen auftreten, wobei die Entscheidung über den Umgang mit Fluggästen dann bei der Airline liege. Zur Passagierinformation gibt es laut Antwort keine festen Vorgaben; informiert werde durch Airlines, Anzeigen/Ansagen, FBB-Internetseite, BER-App und Social Media. Für Personen mit Mobilitätseinschränkungen bestehe gemäß EU-Verordnung Nr. 1107/2006 ein kostenloser PRM-Service, den die Firma AAS Aviation & Airport Services GmbH im Auftrag der FBB durchführt. Bei längeren Wartezeiten im Terminal gebe es kostenlose Wasserspender, von Airlines ausgegebene Versorgungsvoucher und Getränke durch das 'Airport Care Team' der FBB bei ausgerufenen Serviceeinsätzen. Die Einhaltung der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 werde nicht durch den Flughafenbetreiber überwacht; Beschwerden könnten Verbraucher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einreichen, das als nationale Durchsetzungsstelle gemäß Artikel 16 der Verordnung Bußgelder verhängen kann. Die Antwort zu Frage 19 (Informationspflichten gegenüber der Landesregierung bei außergewöhnlichen Vorkommnissen) ist im vorliegenden Dokumentauszug nicht vollständig wiedergegeben.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den AfD-Abgeordneten Kai Berger, Daniel Freiherr von Lützow und Daniel Münschke eingereicht (Drucksache 8/2547) und von der Landesregierung durch den Minister für Infrastruktur und Landesplanung beantwortet (Antwort als Drucksache 8/2693, eingegangen 13.04.2026, ausgegeben 20.04.2026). Die Fragesteller verweisen zur Begründung auf einen Medienbericht der Berliner Morgenpost vom 5.3.2026 über einen Vorfall am BER am 5. Februar 2026 sowie allgemein auf Vorfälle an anderen deutschen Flughäfen. Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen zum Winterdienst (u. a. 63 bzw. 19+19 Winterdienstfahrzeuge, 16 Enteisungsfahrzeuge für Flugzeuge, Personalstärke von 24 plus 20 Mitarbeitern pro Schicht) sowie Verweise auf rechtliche Grundlagen (EU-Verordnung Nr. 1107/2006, EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 inkl. Artikel 16).