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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Steuer - Position der Landesregierung zur Doppelbesteuerung bei der Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts

14. April 2026Dokument 8/2694 · WP 8Brandenburg
Gunnar Lehmann
GrunderwerbsteuerDoppelbesteuerungsiedlungsrechtliches VorkaufsrechtBundesratBodenspekulation

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Grunderwerbsteuer, die beim siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht zweimal anfällt: einmal beim Verkauf des Grundstücks an ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen und einmal beim Weiterverkauf an den nacherwerbenden Landwirt. Der Fragesteller sieht darin einen Widerspruch im Verhalten der Landesregierung: Im Landtag empfahl der damalige Finanzminister am 29.01.2026 die Ablehnung eines BSW-Antrags, der eine Bundesratsinitiative gegen diese Doppelbesteuerung forderte, während Brandenburg am 06.03.2026 im Bundesrat entsprechenden Ziffern zur Befreiung von der Grundsteuer beim Durchgangserwerb zustimmte.

👥 Wer ist betroffen?

Landwirte, die über das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht Grundstücke nacherwerben, sowie anerkannte gemeinnützige Siedlungsunternehmen als Zwischenerwerber.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt die Landesregierung, wie sie ihre Zustimmung im Bundesrat zu einem Vorschlag erklärt, dessen Ablehnung sie einen Monat zuvor im Landtag noch empfohlen hatte.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat hänge von der aktuellen Antragslage und den politischen Willensbildungsprozessen in den beteiligten Ausschüssen ab, sodass sich die Lage im März anders dargestellt habe als im Januar erwartet. Dies sei kein Widerspruch, sondern Ausdruck der Dynamik politischer Entscheidungsprozesse. Laut Landesregierung gab es keine eigenständige Bundesratsentschließung Brandenburgs; die Ziffern 7 und 8 der Ausschussempfehlung vom 20.02.2026 zur Befreiung des Durchgangserwerbs von der Grundsteuer erhielten bei der Schlussabstimmung im Bundesrat am 06.03.2026 keine Mehrheit (Bundesrat Drucksache 40/26 (Beschluss)); Brandenburg hatte diesen Ziffern zugestimmt. Die Landesregierung erklärt, ihre damalige Einschätzung, dass der Punkt keine Mehrheit finden werde, habe sich durch das Ergebnis bestätigt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) gestellt (Drucksache 8/2583); die Antwort liegt vor und wurde namens der Landesregierung von der Ministerin und Chefin der Staatskanzlei erteilt. Das Dokument verweist auf den BSW-Antrag „Bodenspekulation verhindern – Grunderwerbsteuer gerecht gestalten – Flurneuordnung beschleunigen“ (Drucksache 8/2270), eine Landtagsdebatte vom 29.01.2026 mit einem Redebeitrag des damaligen Finanzministers Crumbach, die Ausschussempfehlung des Bundesrates vom 20.02.2026 (Ziffer 7 und alternativ Ziffer 8) sowie die Bundesrat-Drucksache 40/26 (Beschluss) vom 06.03.2026, bei der die genannten Ziffern keine Mehrheit erhielten und Brandenburg zugestimmt hatte.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2694, Wahlperiode 8, eingereicht 14. April 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.