✅ Bürokratieabbau - Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Der Sonderausschuss Bürokratieabbau berichtet über die Beratung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung, mit dem Verfahrensanforderungen reduziert, Fristen für Berichtspflichten verlängert und nicht mehr benötigte Gesetze und Verordnungen aufgehoben werden sollen. Der Gesetzentwurf ändert mehrere Fachgesetze, etwa das Standarderprobungsgesetz, das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit, das Personenstandsausführungsgesetz, eine Zuständigkeitsverordnung der Staatsanwaltschaften, das Gesetz über Gewässerunterhaltungsverbände, das Nationalparkgesetz Unteres Odertal und das Fischereigesetz. Zusätzlich beschloss der Ausschuss einen gemeinsamen Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind unter anderem Kommunen und kommunale Spitzenverbände (Landkreistag, Städte- und Gemeindebund Brandenburg), der Landeswasserverbandstag, der Landesanglerverband, mehrere Stiftungen (Kleist-Museum, Schloss Wiepersdorf, Fürst-Pückler-Museum, Brandenburgische Gedenkstätten), Staatsanwaltschaften, Gewässerunterhaltungsverbände sowie Richterinnen und Richter, die aus anderen Bundesländern nach Brandenburg wechseln möchten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Gesetzentwurf sieht vor, Fristen zu verlängern (z. B. Verlängerung einer Frist im Standarderprobungsgesetz von 2026 auf 2031), Genehmigungspflichten zu reduzieren, veraltete Vorschriften aufzuheben und das Fischereigesetz anzupassen, u. a. bei Angelkarten und Alterserfordernissen für die Fischereiausübung. Der gemeinsame Änderungsantrag von SPD- und CDU-Fraktion sieht zudem vor, dass auf Lebenszeit ernannte Richterinnen und Richter aus anderen Bundesländern bei einem Wechsel nach Brandenburg direkt in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden können, ohne erneute Probezeit.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Sonderausschuss beschloss einstimmig und ohne Stimmenthaltungen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung unter Berücksichtigung der rechtsförmlichen Änderungsempfehlungen der Landtagsverwaltung zu empfehlen. Der Änderungsantrag von SPD- und CDU-Fraktion vom 10. März 2026 wurde einstimmig bei einer Stimmenthaltung angenommen. Die Landtagsverwaltung stellte unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2005 (Az. 2 BvF 2/03) fest, dass es keiner sogenannten Entsteinerungsklausel bedürfe, damit künftige Änderungen der Laufbahnverordnung weiterhin durch die Landesregierung vorgenommen werden können. Zum Änderungsantrag erhielten der dbb beamtenbund und tarifunion sowie der DGB Gelegenheit zur Stellungnahme; der dbb legte eine Stellungnahme vor (Anlage 12).
⚡ Einordnung
Berichterstatter ist der Abgeordnete Marcel Penquitt (SPD). Der ursprüngliche Gesetzentwurf stammt von der Landesregierung (Drucksache 8/2257 vom 07.01.2026) und wurde am 28. Januar 2026 an den Sonderausschuss überwiesen, der sich am 20. Februar, 13. März und 17. April 2026 damit befasste. Schriftliche Stellungnahmen liegen vor vom Landkreistag Brandenburg, Städte- und Gemeindebund Brandenburg, Landeswasserverbandstag Brandenburg, Landesanglerverband Brandenburg, Stiftung Kleist-Museum, Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf, Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz sowie Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten. Auf Nachfrage der BSW-Fraktion erklärte die SPD-Fraktion, dass keine statistischen Daten zu betroffenen Richterinnen und Richtern vorlägen, sondern ein Hinweis aus der Praxis aufgegriffen werde; eine Positionierung des Beamtenbundes war der SPD-Fraktion zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.