📝 Ehrenamtliche Tätigkeit - Ehrenamt im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 33. Sitzung am 23. April 2026 einen Beschluss zur Stärkung des Ehrenamts im Land gefasst. Der Beschluss stellt fest, dass sich rund 785.000 Menschen beziehungsweise 34,9 % der Bevölkerung ab 14 Jahren ehrenamtlich engagieren, unter anderem in den Bereichen Sport, Soziales, Kultur, Bildung, Integration, Umwelt sowie im Brand-, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche umzusetzen.
👥 Wer ist betroffen?
Ehrenamtlich engagierte Menschen in Brandenburg, insbesondere in den Bereichen Sport, Soziales, Kultur, Bildung, Integration und Umwelt sowie Helferinnen und Helfer im Brand-, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, darunter mehrere tausend Aktive im Katastrophenschutz. Betroffen sind zudem anerkannte Hilfsorganisationen, Kommunen, Schulen, Ausbildungs- und Studieneinrichtungen sowie die Landesregierung als Adressatin der Forderungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Landtag fordert die Landesregierung unter anderem auf: die im Bericht der Landesregierung zur Förderung des Ehrenamtes und des Bürgerschaftlichen Engagements (März 2024) dargestellten Aktivitäten weiterzuführen; ehrenamtliches Engagement in der Öffentlichkeitsarbeit sichtbar zu machen; Schwerpunkte bei Nachwuchsgewinnung, Digitalisierung, Entbürokratisierung und Resilienz zu setzen; Vereinfachungen im Zuwendungsrecht sowie bei Nachweis- und Vergabepflichten umzusetzen und digitale Verfahren auszubauen; Qualifizierungsangebote insbesondere zu Datenschutz und Vereinsrecht anzubieten; Engagement stärker in Schule, Ausbildung und Studium zu verankern; die Jugendleiter-Qualifizierung und Freiwilligendienste zu stärken; flexible, projektbezogene Engagementformate besonders für junge Menschen zu unterstützen; Maßnahmen im Sozial- und Integrationsbereich fortzuführen; die Rolle anerkannter Hilfsorganisationen im Brand- und Katastrophenschutz strategisch weiterzuentwickeln; im Rahmen der Novellierung des BbgBKG die Stellung der Hilfsorganisationen klarzustellen; die Rolle der Ehrenamtlichen bei der Erarbeitung einer Bevölkerungsschutzstrategie zu berücksichtigen; hauptamtliche Koordinierungsstrukturen im Katastrophenschutz zu prüfen; für kommunale Ehrenamtsförderung zu werben; die Ehrenamtskarte und Anerkennungsformate weiterzuentwickeln; die Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt zu fördern; Lottomittel stärker auf das Ehrenamt auszurichten; sowie Vorsorge- und Nachsorgestrukturen im Katastrophenfall zu stärken und psychosoziale Unterstützungsangebote auszubauen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Landtag begrüßt die ressortübergreifende Ehrenamtspolitik der Landesregierung und die Arbeit der Koordinierungsstelle Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement. Als bereits umgesetzte Maßnahmen werden genannt: Landeszuschüsse für Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz, die Weiterentwicklung der Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg sowie die Einführung einer Ehrenamts-App. Laut Beschluss engagieren sich rund 785.000 Menschen beziehungsweise 34,9 % der Bevölkerung ab 14 Jahren ehrenamtlich, davon mehrere tausend Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz. Die Umsetzung der im Beschluss genannten Maßnahmen soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalstellen und Haushaltsmittel erfolgen.
⚡ Einordnung
Es handelt sich um einen Beschluss des Landtages Brandenburg, gefasst in der 33. Sitzung am 23. April 2026 zu TOP 5, unterzeichnet von der Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke. Das Dokument verweist auf den 'Bericht der Landesregierung zur Förderung des Ehrenamtes und des Bürgerschaftlichen Engagements im Land Brandenburg' (März 2024) sowie auf die laufende Novellierung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG). Die einreichende(n) Fraktion(en) sind im Dokumenttext nicht genannt. Die Umsetzung der Maßnahmen steht laut Beschluss unter dem Vorbehalt verfügbarer Personalstellen und Haushaltsmittel.