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BrandenburgAntrag

📝 IT-Kriminalität - Keine Toleranz bei digitaler Gewalt - Schutzlücken schließen, Prävention ausbauen und Strafverfolgung konsequent durchführen

22. April 2026Dokument 8/2701 · WP 8Brandenburg
Digitale GewaltCybermobbingCyberstalkingOpferschutzDeepfakes

📋 Worum geht es?

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 32. Sitzung am 22. April 2026 einen Beschluss zum Thema digitale Gewalt gefasst. Der Beschluss verweist auf die Dunkelfeldstudie LeSuBiA des Bundeskriminalamtes, wonach 13,9 % der Männer und 20,0 % der Frauen innerhalb der letzten fünf Jahre von digitaler Gewalt betroffen waren, bei einer Anzeigequote von unter zehn Prozent bei den meisten Gewaltformen. Als typische Formen werden Cybermobbing, Cyberstalking, Hasskommentare, heimliche Standortverfolgung, Identitätsdiebstahl und Deepfakes genannt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind laut der im Beschluss zitierten Studie Frauen und Männer, wobei Frauen und Mädchen nach Angaben des Beschlusses bei Gewaltspiralen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt überproportional betroffen sind. Weiterhin genannt werden Opfer von Gewaltdelikten allgemein, Minderjährige, sowie Angehörige von Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz, die fortgebildet werden sollen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Landtag fordert die Landesregierung auf: 1. den Opferschutz zu stärken und Unterstützungsangebote proaktiv und frühzeitig bereitzustellen; 2. bestehende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen niedrigschwellig zugänglich zu machen; 3. psychosoziale Prozessbegleitung für Minderjährige nach einer Änderung des Bundesgesetzes auch ohne Antrag zu gewähren; 4. in Abstimmung mit dem Bund eine elektronische Fußfessel nach spanischem Modell als gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme im Gewaltschutzgesetz einzuführen; 5. weiterhin auf Prävention und Aufklärung durch Informationskampagnen zu setzen; 6. zu prüfen, ob Fortbildungsangebote für Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz im Bereich digitaler Gewalt und KI-basierter Tatmittel weiterentwickelt werden können; 7. in Abstimmung mit dem Land Berlin zu prüfen, wie das Sexualstrafrecht einschließlich sexualisierter digitaler Gewalt in die juristische Ausbildung integriert werden kann.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument ist ein Plenarbeschluss des Landtages Brandenburg vom 22. April 2026 (32. Sitzung, TOP 1) mit dem Titel 'Digitaler Gewalt entschieden begegnen: Strafbarkeitslücken schließen, Opferschutz stärken und gesellschaftliches Bewusstsein schärfen'. Er enthält sieben konkrete Forderungen an die Landesregierung (siehe 'proposed'), jeweils im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalstellen und Haushaltsmittel. Unterzeichnet ist der Beschluss von der Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke.

⚡ Einordnung

Der Text ist als Beschluss des Landtages Brandenburg (Drucksache 8/2701-B) ausgewiesen, nicht als Antrag einer einzelnen Fraktion; die einreichende(n) Fraktion(en) sind im vorliegenden Dokumentauszug nicht genannt. Als Quelle für die genannten Zahlen (13,9 % der Männer, 20,0 % der Frauen betroffen; Anzeigequote unter zehn Prozent) wird die Dunkelfeldstudie LeSuBiA des Bundeskriminalamtes angegeben. Die Umsetzung der Forderungen steht laut Beschlusstext unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Personalstellen und Haushaltsmittel. Bei Punkt 4 wird auf eine 'anstehende Gesetzesreform' des Bundes verwiesen, bei Punkt 3 auf eine noch ausstehende 'Änderung des Bundesgesetzes'; konkrete Fristen oder Kostenangaben nennt der Beschlusstext nicht.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2701, Wahlperiode 8, eingereicht 22. April 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.