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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Biomasse - Geplante Erweiterung der Kompostieranlage Hennickendorf zu einem Biomassezentrum - Versäumnisse der Aufsicht und Auswirkungen auf Umwelt und Bevölkerung

21. April 2026Dokument 8/2703 · WP 8Brandenburg
Lars Günther, Erik Pardeik
KompostieranlageBiomassezentrumUmweltaufsichtBioabfallFFH-Gebiet

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren die geplante Erweiterung der bestehenden Kompostieranlage in Hennickendorf durch die Berliner Stadtreinigung (BSR) zu einem Biomassezentrum mit deutlich höherer Verarbeitungskapazität. Dabei soll künftig in großem Umfang Bioabfall, insbesondere aus Berlin, in Brandenburg behandelt werden. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass bereits seit Jahren bestehende Anordnungen des Landesamtes für Umwelt zur technischen Nachrüstung der Anlage nicht umgesetzt worden seien.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Gemeinde Hennickendorf und ihre Anwohner, das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz sowie das Landesamt für Umwelt Brandenburg als zuständige Aufsichtsbehörden, die Berliner Stadtreinigung (BSR) als Betreiberin, sowie laut den Fragestellern das benachbarte FFH-Gebiet 'Lange Dammwiesen und Unteres Annatal'.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen: seit wann und welche Erkenntnisse Ministerium und Landesamt für Umwelt zum BSR-Antrag auf Modernisierung zum Biomassezentrum (Bebauungsplan 53) vorliegen und wie diese bewertet wurden; welche Genehmigungen seit 1997 mit welchen Laufzeiten, Kapazitäten und Verfahren erteilt wurden und welche Behörden zuständig waren; warum die Anordnungen des Landesamtes für Umwelt vom 18. März 1997, 7. August 2007 und 30. Mai 2023 zu Überdachung und Einhausung der Anlage bis heute nicht umgesetzt wurden und warum die Aufsicht dies hingenommen habe; welche Maßnahmen das Ministerium im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht bisher ergriffen hat und warum diese nicht zur Umsetzung geführt haben; ob die Landesregierung Voraussetzungen für aufsichtsrechtliche Maßnahmen bis zur Einschränkung oder Untersagung des Anlagenbetriebs als gegeben ansieht; und welche Maßnahmen das Umweltministerium ergreifen wird, um die Umwandlung der Anlage in eine industrielle Großanlage mit neuem anaeroben Gärungsverfahren, Biogasanlage, Gasspeicher und Blockheizkraftwerk nahe FFH-Gebiet und Wohnbebauung genehmigungsrechtlich zu begleiten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Lars Günther und Erik Pardeik (AfD-Fraktion). Die Fragesteller nennen als Daten konkrete Anordnungen des Landesamtes für Umwelt vom 18. März 1997, 7. August 2007 und 30. Mai 2023 sowie einen Bebauungsplan 53 'Biomassezentrum Hennickendorf'. Eine Antwort der Landesregierung mit Zahlen, Fristen oder Kosten liegt in diesem Dokument nicht vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2703, Wahlperiode 8, eingereicht 21. April 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.