✏️ Ärztliche Versorgung - Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung im Land Brandenburg und zur Änderung weiterer Vorschriften
📋 Worum geht es?
Es handelt sich um einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in Brandenburg (Drucksache 8/2606). Der Antrag betrifft zwei Punkte: die Festlegung der sogenannten Landärztequote per Rechtsverordnung sowie die im Gesetzentwurf vorgesehene Fortbildungspflicht für Heilberufe.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind angehende Hausärzte und Medizinstudierende in Brandenburg (durch die Landärztequote bei der Studienplatzvergabe), der für Gesundheit zuständige Landtagsausschuss sowie Anbieter und Teilnehmer von Fortbildungen nach dem Heilberufegesetz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion fordert, in Artikel 1 § 5 des Gesetzentwurfs die Höhe der Vorabquote (Landärztequote) ausdrücklich als Regelungsgegenstand der Verordnungsermächtigung der Landesregierung zu verankern. Zudem soll bei einer Änderung dieser Quote der Verordnungsentwurf vorab an den zuständigen Gesundheitsausschuss des Landtags übermittelt und nur im Einvernehmen mit diesem Ausschuss verabschiedet werden. In Artikel 2 Nummer 2 soll ergänzt werden, dass Fortbildungen nach dem Heilberufegesetz nicht nur frei von wirtschaftlichen, sondern auch von parteipolitischen Interessen erfolgen müssen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag ändert konkret Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 1 (Einfügung eines neuen Buchstaben g zur Quotenhöhe) und fügt einen neuen Absatz 3 an, der ein Einvernehmen mit dem Gesundheitsausschuss bei Änderung der Quote vorschreibt. In Artikel 2 Nummer 2 soll nach dem Wort „wirtschaftlichen“ die Formulierung „und parteipolitischen“ ergänzt werden. Zur Begründung verweist die AfD-Fraktion auf den Staatsvertrag über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019 (GVBl. I Nr. 25), in dem laut Fraktion die Festlegung der Landärztequote per Rechtsverordnung bereits vorgesehen sei; sie hält es für sinnvoll, dies auch im Gesetz selbst zu verankern und den Landtag stärker einzubeziehen.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der AfD-Fraktion als Änderungsantrag zu Artikel 1 § 5 und Artikel 2 Nummer 2 des Regierungsentwurfs Drucksache 8/2606 vom 25.03.2026. Der Antrag verweist auf den Staatsvertrag über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019 (GVBl. I Nr. 25). Die Begründung, dass eine stärkere Einbeziehung der Volksvertreter wünschenswert sei und dass Fortbildungen auch vor parteipolitischen Interessen geschützt werden sollten, ist die eigene Position der AfD-Fraktion.