📝 Familienversicherung - Artikel 6 des Grundgesetzes achten - die beitragsfreie Familienmitversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss erhalten bleiben!
📋 Worum geht es?
Es geht um einen Entschließungsantrag der BSW-Fraktion zu einem Antrag der AfD-Fraktion zum Thema beitragsfreie Familienmitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hintergrund ist laut Antragstext ein Bericht der sogenannten FinanzKommission Gesundheit (FKG) vom 30. März 2026, wonach das Defizit der GKV bis 2027 auf 15 Milliarden Euro und bis 2030 auf 40 Milliarden Euro steigen könnte und ein Katalog von 66 Maßnahmen zur Sanierung vorgeschlagen wurde. Die BSW-Fraktion positioniert sich gegen geplante Mehrbelastungen für Familien und Geringverdiener und fordert stattdessen strukturelle Reformen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind laut Antragstext Ehepaare und Familien in der gesetzlichen Krankenversicherung, Geringverdiener, erwerbstätige Eltern und Kranke (durch Krankengeld bzw. Kinderkrankengeld), Bürgergeldempfänger (über die Kostenübernahme durch den Bund), Krankenkassen und ihre Vorstände sowie Krankenhäuser.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Landtag soll die Landesregierung auffordern, sich auf Bundesebene einzusetzen für: 1) vollständigen Erhalt der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sowie Ablehnung der geplanten Kürzung von Krankengeld und Kinderkrankengeld; 2) Unterstützung von Tabak- und Alkoholsteuern sowie Streichung von Leistungen ohne Wirksamkeitsnachweis (z. B. Homöopathie, bestimmte Cannabisblüten), aber Beibehaltung des Hautkrebsscreenings; 3) eine Erhöhung der Zuzahlungen auf 7,50 bis 15 Euro nur bei Inflationskopplung und einkommensabhängiger Obergrenze; 4) vollständige Übernahme der Bürgergeld-Versichertenkosten durch den Bund, Abschaffung von Fehlanreizen in der Arztvergütung, Abbau von Doppelstrukturen und Begrenzung von Vorstandsvergütungen bei Krankenkassen, stärkere Preisregulierung bei Arzneimitteln sowie eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze zur stärkeren Einbeziehung höherer Einkommen; 5) Überprüfung geplanter Kürzungen im Krankenhaussektor und vollständige Erstattung von Tarifsteigerungen.
🔎 Konkrete Inhalte
Die BSW-Fraktion benennt als von ihr zitierte Eckdaten: ein von ihr angeführtes GKV-Defizit von 15 Mrd. Euro (2027) bzw. 40 Mrd. Euro (2030) laut FKG-Bericht vom 30.03.2026, geplante Mindestbeiträge für Ehepartner von 3,5 % des beitragspflichtigen Einkommens des Hauptversicherten, eine geplante Erhöhung der Arzneimittel-Zuzahlungen auf 7,50 bis 15 Euro, eine geplante Kürzung des Krankengeldes auf maximal 65 % des Bruttogehalts und des Kinderkrankengeldes auf maximal 85 % des Nettoeinkommens sowie vom Bund zu übernehmende Kosten für Bürgergeldempfänger von rund 10 Mrd. Euro. Die Fraktion bezeichnet die aktuellen Reformpläne der Bundesregierung als sozial unausgewogen und plädiert für einen 'dritten Weg' zwischen den AfD-Forderungen und dem Regierungspaket.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde das Dokument von der BSW-Fraktion als Entschließungsantrag zur Drucksache 8/2669 der AfD-Fraktion vom 14.04.2026. Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor, da es sich um einen Antrag an den Landtag handelt. Die genannten Zahlen (Defizitprognosen, Beitragssätze, Zuzahlungsbeträge, Kürzungsquoten beim Krankengeld, Kostenübernahme für Bürgergeldempfänger) stammen laut Antragstext aus dem Bericht der FinanzKommission Gesundheit vom 30.03.2026 bzw. aus Reformplänen auf Bundesebene; eine eigene Quellenprüfung ist dem Dokument nicht zu entnehmen.