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BrandenburgAntragBSW

📝 Ladenöffnungszeit - Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes

21. April 2026Dokument 8/2711 · WP 8Brandenburg
LadenöffnungszeitenVollautomatisierte VerkaufsstellenSonn- und FeiertagsschutzEinzelhandelVersorgungsbedarf

📋 Worum geht es?

Der Änderungsantrag der BSW-Fraktion bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (Drucksache 8/2625). Er betrifft die geplante Neuregelung des § 8a, die es örtlichen Ordnungsbehörden erlaubt, per Verordnung Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsöffnungsverbot für personallos betriebene, vollautomatisierte Verkaufsstellen zuzulassen. Die BSW-Fraktion schlägt eine Neufassung dieses Paragrafen vor, die die Voraussetzungen für solche Ausnahmen genauer festlegt und einschränkt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind örtliche Ordnungsbehörden in Brandenburg, Betreiber vollautomatisierter Verkaufsstellen, der ansässige Einzelhandel (insbesondere kleinstrukturierte Geschäfte), Tankstellen sowie die örtliche Bevölkerung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die BSW-Fraktion fordert, dass die maximale Verkaufsfläche für Ausnahmen von den vorgesehenen 250 auf 180 Quadratmeter gesenkt wird. Zudem soll § 8a festschreiben: Ordnungsbehörden dürfen eine Sonn- und Feiertagsöffnung nur zulassen, wenn ein tatsächlicher Versorgungsbedarf besteht, der nur bei einer erheblichen Versorgungslücke vorliegt (reine Umsatzinteressen reichen laut Antragstellerin nicht aus); der Sonn- und Feiertagsschutz muss gewahrt bleiben; Auswirkungen auf den örtlichen Einzelhandel und die öffentliche Ordnung sind zu prüfen; Interessen der örtlichen Bevölkerung und des Einzelhandels sind zu berücksichtigen, wofür die Behörde Beteiligungsformen vorsehen kann; die Zulassung ist restriktiv zu handhaben und darf bestehende Einzelhandelsbetriebe und Tankstellen nicht verdrängen; bestehende Versorgungsstrukturen sollen wegen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung besonders geschützt und bei Abwägungen bevorzugt werden.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag enthält den vollständigen Gesetzestext für die Neufassung des § 8a mit fünf Absätzen zu Voraussetzungen, Abwägungskriterien, Definition des Versorgungsbedarfs, restriktiver Handhabung und Schutz bestehender Versorgungsstrukturen. Laut Begründung der BSW-Fraktion soll damit klargestellt werden, dass an Sonn- und Feiertagen keinerlei Personaleinsatz erlaubt ist, auch nicht zum Auffüllen des Sortiments. Die Fraktion begründet die Reduzierung der Verkaufsfläche von 250 auf 180 Quadratmeter damit, dass die größere Fläche aus ihrer Sicht sachlich nicht erforderlich und unverhältnismäßig sei.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Änderungsantrag von der BSW-Fraktion zum Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 8/2625 vom 01.04.2026). Das Dokument ist ein Änderungsantrag und enthält keine Antwort der Landesregierung. Die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene Verkaufsflächengrenze wird mit 250 Quadratmetern benannt; die BSW-Fraktion fordert stattdessen 180 Quadratmeter.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2711, Wahlperiode 8, eingereicht 21. April 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.