❓ Ausstellung - Förderrechtliche Rahmenbedingungen, wissenschaftspropädeutische Standards und Neutralitätsanforderungen bei der Wanderausstellung "Baseballschlägerjahre in Schwedt/Oder"
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Schüler-Wanderausstellung „Baseballschlägerjahre in Schwedt/Oder“, die im Rahmen eines Seminarkurses der gymnasialen Oberstufe entstand und über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert wurde. Die Fragesteller thematisieren, ob dabei wissenschaftspropädeutische Standards, das Neutralitätsgebot nach § 47 Abs. 2 BbgSchulG und die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses eingehalten wurden, unter anderem weil ein Ausstellungsplakat ein bewertendes Zitat über eine im Parlament vertretene Partei enthält, das nur mit Initialen gekennzeichnet ist.
👥 Wer ist betroffen?
Die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe „Talsand“ Schwedt/Oder, das Stadtmuseum Schwedt/Oder, das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), beteiligte Schülerinnen und Schüler sowie Zeitzeugen, die für die Ausstellung interviewt wurden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: über welche Stelle die Fördermittel aus „Demokratie leben!“ abgewickelt wurden; welche Auflagen der Zuwendungsbescheid enthielt; ob ein Verwendungsnachweis geprüft wurde; ob und in welcher Höhe das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus aus Landesmitteln gefördert wird; warum kein Seminarkurs- bzw. Begleitkonzept erstellt wurde; wie fachliche Betreuung und Qualitätssicherung erfolgten; auf welcher Tatsachengrundlage die Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses eingeschätzt wird; ob das MBJS oder das Schulamt die Ausstellung inhaltlich geprüft haben; welche Anforderungen an die Kennzeichnung bewertender Zitate über Parlamentsparteien gelten; und nach welchen Kriterien Zeitzeugen ausgewählt und ihre politischen Verbindungen transparent gemacht wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass sie zu den Fragen 1 bis 3 auf ihre Antwort zur Kleinen Anfrage 861 (Drucksache 8/2473, Fragen 4 und 5) verweist und erläutert, dass Verwendungsnachweise innerhalb von sechs Monaten nach Projektabschluss beim Zuwendungsgeber vorzulegen sind. Zu Frage 4 verweist sie auf die Große Anfrage Nr. 3 (Drucksache 8/2378) und die Große Anfrage Nr. 7 (Drucksache 7/3673) und stellt klar, dass das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus entgegen einer früheren Aussage in der KA 861 nicht an der Erstellung der Ausstellung beteiligt war. Zu den Fragen 5 bis 8 erklärt sie, ein Seminarkurskonzept sei erstellt worden, jedoch kein gesondertes didaktisches Begleitkonzept, da dies für die Schülerarbeit entbehrlich gewesen sei; Beratung und Begleitung seien im Präsenzunterricht durch die Lehrkraft sowie über Konsultationsmöglichkeiten erfolgt. Zu den Fragen 9 und 10 führt die Landesregierung aus, die inhaltliche Prüfung oder Bewertung von Schülerarbeiten obliege ihr nicht; für Schulen gelten die Vorgaben des BbgSchulG, und der Beutelsbacher Konsens bilde eine zentrale Grundlage des politisch-historischen Unterrichts. Zu den Fragen 11 und 12 erklärt sie, die Einordnung, ob ein Zitat eine wertende Aussage enthalte, obliege zunächst dem Rezipienten; da es sich um eine Schülerarbeit und nicht um eine wissenschaftliche Arbeit handele, seien wissenschaftliche Zitier- und Belegstandards nur eingeschränkt anzulegen, und eine Anonymisierung von Quellen sei zulässig. Zu den Fragen 13 bis 15 antwortet die Landesregierung, eine umfassende Überprüfung der politischen Einstellung von Zeitzeugen im Vorfeld sei im Rahmen einer Schülerarbeit nicht vorgesehen, solange deren Aussagen im Einklang mit dem Grundgesetz stehen; eine weitergehende Transparenzpflicht bestehe nicht, da es sich um eine Schülerarbeit handele.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 958 (Drucksache 8/2588) von den Abgeordneten Dennis Hohloch und Norbert Rescher (AfD-Fraktion); die vorliegende Drucksache 8/2715 enthält die Antwort der Landesregierung, erstellt durch den Minister für Bildung, Jugend und Sport. Die Fragesteller beziehen sich auf eine frühere Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage Nr. 861 (Drucksache 8/2340 bzw. 8/2473). Die Landesregierung verweist zusätzlich auf die Große Anfrage Nr. 3 (Drucksache 8/2378) und die Große Anfrage Nr. 7 (Drucksache 7/3673) und stellt im Vergleich zur KA 861 klar, dass das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus nicht an der Erstellung der Ausstellung beteiligt war. Verwendungsnachweise für Fördermittel sind laut Landesregierung innerhalb von sechs Monaten nach Projektabschluss vorzulegen. Die Bezeichnung von Zitaten oder Positionen als bewertend oder parteibezogen stammt aus der Vorbemerkung der Fragesteller und ist deren eigene Einordnung, nicht eine Feststellung der Landesregierung.