❓ Steuer - Steuerliche Prüfung von Einkommensmillionären
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller verweisen darauf, dass sich die Zahl der sog. Einkommensmillionäre im Land Berlin seit 2012 verdreifacht habe und vermuten eine vergleichbare Entwicklung in Brandenburg. Als Einkommensmillionäre gelten dabei laut Fragestellern Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als einer Million Euro. Sie weisen darauf hin, dass Berlin solche Personen als „Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften“ bereits ab einer Einkommensgrenze von 500.000 Euro gesondert prüfe.
👥 Wer ist betroffen?
Die Finanzbehörden des Landes Brandenburg sowie Steuerpflichtige mit sehr hohem Einkommen (sog. Einkommensmillionäre) sind von der Anfrage betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: (1) wie sich die Zahl der Einkommensmillionäre in Brandenburg seit 2012 entwickelt hat und wie viele es aktuell gibt; (2) welchen Anteil sie am gesamten Einkommensteueraufkommen leisten; (3) ob es eine mit Berlin vergleichbare Einordnung „Steuerpflichtiger mit bedeutenden Einkünften“ gibt bzw. welche Einkommensschwelle für eine intensivere Prüfung herangezogen wird; (4) ob Einkommensmillionäre intensiver und/oder häufiger geprüft werden und auf welche Weise; (5) in welchem Umfang Steuerprüfungen bei Einkommensmillionären seit 2019 zu Steuernachzahlungen führten; (6) ob bei Einkommensmillionären häufiger Unregelmäßigkeiten festgestellt werden und in welchem Umfang; (7) wie die Landesregierung den Umstand bewertet, dass es bundesgesetzlich keine festen Prüfrhythmen für Einkommensmillionäre gibt, und ob eine Bundesratsinitiative geplant ist; (8) wie die Landesregierung von der CDU-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses öffentlich vorgebrachte rechtliche und tatsächliche Bedenken gegen eine Gesetzesänderung bewertet; (9) ob die Finanzbehörden in Brandenburg über ausreichend Personal verfügen, um Einkommensmillionäre häufiger und/oder intensiver zu prüfen, und falls nicht, welche Abhilfemaßnahmen geplant sind und wann sie wirken sollen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der BSW-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht und am 22.04.2026 im Landtag Brandenburg eingereicht und ausgegeben. Eine Antwort der Landesregierung liegt im vorliegenden Dokument nicht vor. Die Fragesteller beziehen sich auf eine ihnen zufolge verdreifachte Zahl von Einkommensmillionären in Berlin seit 2012 sowie auf eine Berliner Prüfpraxis ab einer Einkommensgrenze von 500.000 Euro, jeweils ohne eigene Belegangabe im Dokumenttext. Die Fragesteller verweisen zudem auf öffentlich geäußerte rechtliche und tatsächliche Bedenken der CDU-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses gegen eine Änderung der bundesgesetzlichen Regelungen, unter Verweis auf dortige Sitzungsprotokolle.