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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Denkmalschutz - Denkmäler in Brandenburg weiterhin ohne denkmalfachliche Begutachtung?

22. April 2026Dokument 8/2721 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
DenkmalschutzDenkmallisteDenkmalfachbehördeEhrenfriedhofBegutachtung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage greift eine Mitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) auf, wonach der Sowjetische Ehrenfriedhof im Schützenpark in Müncheberg (ID 09180538) seit 2004 rechtskräftig in die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen ist, für dieses Objekt aber bis heute keine denkmalfachliche Begutachtung vorliegt. Stattdessen existieren laut MWFK lediglich eine Erfassung per Registerkarte vom 30.10.1991 und ein Schriftstück des Amtes Müncheberg zur Geschichte der Stätte im Kontext von Sanierungen 1999. Der Fragesteller verweist darauf, dass ein denkmalfachliches Gutachten den Denkmalwert, Zustand und die Sanierungsfähigkeit bewerte und Grundlage für Umbaumaßnahmen und denkmalrechtliche Verfahren sei, und dass die Denkmalliste nach §§ 3 Abs. 3 Nr. 3, 17 BbgDSchG eine wesentliche Begründung für die Eintragung enthalten müsse.

👥 Wer ist betroffen?

Das Landesamt für Denkmalpflege Brandenburg, die Landesregierung bzw. das MWFK, die Gemeinde Müncheberg sowie generell Objekte der Denkmalliste des Landes Brandenburg, für die laut Fragesteller ebenfalls keine Begutachtung vorliegen könnte.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt die Landesregierung: 1. wie sie den Zustand bewertet, dass für Objekte der Denkmalliste keine denkmalfachliche Begutachtung oder Begründung vorliegt; 2. wie viele Objekte der aktuellen Denkmalliste a) ohne denkmalfachliche Begutachtung und b) ohne formale Begründung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 3 BbgDSchG sind; 3. ob und in welchem Zeitrahmen die Landesregierung diesem Zustand abhelfen will, bzw. warum nicht; 4. welche Risiken sie in fehlenden Begutachtungen für den Erhalt der Objekte sieht; 5. wann mit der Vorlage der Denkmalbegründung für den Ehrenfriedhof Müncheberg zu rechnen ist.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Enthalten ist lediglich die vom Fragesteller zitierte vorausgegangene Mitteilung des MWFK vom 14.04.2026, wonach der Ehrenfriedhof Müncheberg seit 2004 in der Denkmalliste eingetragen ist, keine denkmalfachliche Begutachtung vorliegt und nur eine Registerkarte von 1991 sowie ein Schriftstück zur Sanierung von 1999 existieren.

⚡ Einordnung

Eingereicht von Sven Hornauf (BSW-Fraktion) als Kleine Anfrage Nr. 995. Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Der Fragesteller beruft sich auf eine direkte, nicht als Drucksache vorliegende Mitteilung des MWFK vom 14.04.2026 sowie auf §§ 3 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3, 17 BbgDSchG, wonach das Landesamt für Denkmalpflege für die Führung der Denkmalliste und die Begründung von Eintragungen zuständig ist.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2721, Wahlperiode 8, eingereicht 22. April 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.