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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Postbeförderung - Zustellung von Briefsendungen durch die Deutsche Post AG bei in Mehrfamilienhäusern innenliegenden Briefkästen

22. April 2026Dokument 8/2722 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
PostzustellungBriefkastenPostgesetzSchließanlageDenkmalschutz

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt ein Problem mit der Briefzustellung in einem Mehrfamilienhaus in Frankfurt (Oder): Nach dem Einbau einer Schließanlage hat der Postbote keinen Schlüssel mehr für die Haustür und kann daher nicht mehr zu den innenliegenden Briefkästen gelangen. Laut Fragesteller hat der Vermieter der Deutschen Post AG gegen eine Kaution einen Schlüssel angeboten, was die Post abgelehnt haben soll. Stattdessen soll die Post gefordert haben, die Briefkästen öffentlich zugänglich anzubringen, was wegen des Denkmalschutzes des Gebäudes nicht möglich sei. Nach Auskunft der Deutschen Post AG handle es sich dabei um eine grundsätzliche, allgemeine Verfahrensweise des Unternehmens.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Bewohner und Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit innenliegenden Briefkästen, insbesondere in Gebäuden mit nachträglich eingebauten Schließanlagen oder unter Denkmalschutz stehenden Häusern, sowie die Deutsche Post AG als Zustellunternehmen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte von der Landesregierung wissen: 1. Welche konkreten Vorschriften bzw. Regelungen es für die Postzustellung bei innenliegenden Briefkästen in Wohnhäusern gibt. 2. Ob die Deutsche Post AG vom Grundstückseigentümer verlangen kann, eine öffentlich zugängliche Briefempfangseinrichtung vorzuhalten bzw. die Zustellung davon abhängig zu machen. 3. Wie die Deutsche Post AG verfährt, wenn eine Zustellung wegen eines fehlenden, ungeeigneten oder unzugänglichen Hausbriefkastens nicht möglich ist, und wie der Empfänger dabei unter Wahrung des Postgeheimnisses nach § 64 PostG benachrichtigt wird.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt im vorliegenden Text noch nicht vor. Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht. Die im Text beschriebene Problematik (Ablehnung der Kaution/Schlüsselverwaltung durch die Deutsche Post AG, Forderung nach öffentlich zugänglichen Briefkästen) wird vom Fragesteller als Sachverhalt dargestellt, der ihm von Bürgern aus Frankfurt (Oder) sowie vom Vermieter berichtet wurde; die Einordnung als 'grundsätzliche Verfahrensweise' stammt laut Fragesteller aus einer Auskunft der Deutschen Post AG. Bezug genommen wird auf das Postgesetz, insbesondere § 64 PostG (Postgeheimnis).

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2722, Wahlperiode 8, eingereicht 22. April 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.