❓ Politische Straftat - Straftaten gegen Abgeordneten- und Parteibüros sowie gegen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber und Vertreterinnen und Vertretern von Parteien, I.Quartal 2026
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete Andreas Noack (SPD) fragt die Landesregierung zu Straftaten gegen Abgeordneten- und Parteibüros sowie gegen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber und Vertreterinnen und Vertreter von Parteien im ersten Quartal 2026. Der Fragesteller verweist darauf, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2025 im Vergleich zu 2024 einen Rückgang solcher Straftaten gezeigt habe, und vermutet einen zeitlichen Zusammenhang mit den 2024 durchgeführten Wahlen. Er verweist zudem auf jüngere Angriffe, unter anderem auf den Brandenburgischen Antisemitismusbeauftragten, die seiner Darstellung nach zeigen, dass solche Taten bis zu Morddrohungen und körperlichen Angriffen reichen können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind laut Fragesteller Abgeordnete des Landtags und des Bundestags, Parteibüros, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber von Parteien auf kommunaler, Landes- und Bundesebene, Kandidierende bei Wahlen sowie – nach seiner Darstellung – im Einzelfall auch unbeteiligte Personen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte von der Landesregierung wissen: 1) Wie viele Straftaten gegen Abgeordneten- und Parteibüros im I. Quartal 2026 bekannt wurden, mit Angaben zu Tatort, Zeit, Delikt, Geschädigtem und Phänomenbereich; 2) welche Taten aufgeklärt wurden und wie viele Tatverdächtige ermittelt wurden; 3) welche Erkenntnisse zu Tätern und Tatmotiven der aufgeklärten Fälle vorliegen; 4) ob es Nachmeldungen zu früheren Anfragen gibt; 5) ob es nachträgliche Ermittlungserfolge zu früheren Zeiträumen gibt; 6) welche weiteren Straftaten gegen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber sowie Parteivertreterinnen und Parteivertreter im I. Quartal 2026 erfasst wurden; 7) wie viele Straftaten gegen Kandidierende für das Amt eines kommunalen Wahlbeamten erfasst wurden; 8) welche dieser Taten aufgeklärt wurden und wie viele Tatverdächtige ermittelt wurden; 9) welche Erkenntnisse zu Tätern und Tatmotiven dieser aufgeklärten Fälle vorliegen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Andreas Noack (SPD-Fraktion) eingereicht und am 23.04.2026 ausgegeben. Der Fragesteller verweist auf frühere Kleine Anfragen, Drucksache 8/1215 und Drucksache 8/1666, sowie auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für 2025. Eine Antwort der Landesregierung mit konkreten Zahlen liegt in diesem Dokument nicht vor.