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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Vergaberecht - Belastung des hochdefizitären Landeshaushalts durch das Tariftreuegesetz bei Auftragsvergaben des Landes Brandenburg

23. April 2026Dokument 8/2730 · WP 8Brandenburg
Andreas Galau, Falk Janke, Dr. Daniela Oeynhausen
VergaberechtTariftreuegesetzVergabemindestlohnLandeshaushaltöffentliche Auftragsvergabe

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren die geplante Umstellung der Vergabepraxis des Landes Brandenburg: Künftig sollen öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tariflöhne zahlen, anstelle des bisherigen Vergabemindestlohns. Diese Änderung ist laut den Fragestellern im Koalitionsvertrag von SPD und CDU vorgesehen und orientiert sich am Berliner Tarifmodell. Die Fraktion fragt nach den finanziellen Auswirkungen dieser Regelung vor dem Hintergrund von nach ihrer Darstellung drohenden Haushaltslöchern von bis zu 3,4 Milliarden Euro in den Jahren 2027 und 2028.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landesverwaltung Brandenburgs, Unternehmen (insbesondere KMU), die sich an öffentlichen Vergaben beteiligen, sowie Brandenburger Kommunen und Landkreise, die laut den Fragestellern ebenfalls unter Haushaltsproblemen leiden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen von der Landesregierung unter anderem wissen: welche Auftragsvolumina 2019–2026 unter Vergabemindestlohn-Bedingungen ausgeschrieben wurden; in welchem Umfang dies zu höheren Angebotspreisen führte; ob Vergaben abgebrochen oder neu vergeben werden mussten; welche Bürokratiekosten durch Kontrollen entstanden; ob das bundesweite Tariftreuegesetz die Vergabekosten bereits erhöht hat; wie stark die geplante Tariftreue zur Haushaltsbelastung beiträgt; welche Alternativen evaluiert werden; welche Gründe zur geplanten Aufhebung des Vergabegesetzes führten; welche Risiken für kommunale Haushalte bestehen; wie viele Brandenburger KMU an Mindestlohnnachweisen scheiterten; ob interne Gutachten zu negativen Haushaltseffekten existieren; welche Investitionen 2025/2026 gekürzt werden mussten; wie hoch der Anteil der an den Vergabemindestlohn gebundenen Aufträge am Gesamtvergabevolumen ist; und welche Maßnahmen die Landesregierung zur Vereinbarkeit von Tariftreue mit Bürokratieabbau und Haushaltsdisziplin ergreift.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von den AfD-Abgeordneten Andreas Galau, Falk Janke und Dr. Daniela Oeynhausen am 23.04.2026. Die Fragesteller verweisen auf einen Artikel der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 07.04.2026 sowie auf eine 2025 gefundene Regelung zum Vergabemindestlohn ab 100.000 Euro. Die Fragesteller nennen als Hintergrund eine von ihnen behauptete drohende Haushaltslücke von bis zu 3,4 Milliarden Euro für die Jahre 2027 und 2028, die sie auf eine nach ihrer Einschätzung verfassungsrechtlich umstrittene strukturelle und konjunkturelle Kreditaufnahme zurückführen. Eine Antwort der Landesregierung mit Zahlen oder Fakten ist in diesem Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2730, Wahlperiode 8, eingereicht 23. April 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.