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BrandenburgKleine AnfrageBündnis Sahra Wagenknecht

❓ Brücke - Zusätzliche Oderüberquerung in Frankfurt (Oder)

8. April 2026Dokument 8/2734 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
OderbrückeGrenzkontrollenVerkehrsstauGrenzüberschreitende InfrastrukturMachbarkeitsstudie

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Verkehrssituation an der Stadtbrücke zwischen Frankfurt (Oder) und der polnischen Stadt Słubice. Laut den Fragestellern kommt es seit Wiedereinführung permanenter Grenzkontrollen zu erheblichen Staus in beiden Innenstädten, und beide Städte prüfen in einer gemeinsamen Machbarkeitsstudie, ob eine zusätzliche Brücke oder Alternativen geschaffen werden könnten. Die Landesregierung antwortet auf Fragen zur Verkehrslage, zu Verkehrszahlen und -prognosen sowie zu möglichen eigenen Vorarbeiten und finanzieller Unterstützung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bevölkerung und Pendler in Frankfurt (Oder) und Słubice, insbesondere die laut Fragestellern täglich rund 35.000 Grenzgänger (darunter bis zu 18.000 Autofahrer), das grenzüberschreitende Gewerbe sowie das Kontrollpersonal der Bundespolizei.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: (1) Wie bewertet die Landesregierung die Verkehrssituation an der Stadtbrücke und sieht sie Bedarf für eine zusätzliche Brücke? (2) Welche Verkehrszahlen liegen für Stadtbrücke und BAB12-Oderbrücke 2020–2025 vor? (3) Welche Verkehrsprognosen gibt es für die nächsten 10, 20 oder 30 Jahre? (4) Sind der Landesregierung Machbarkeitsstudien zu Oderüberquerungen bekannt? (5) Würde das Land ein solches Projekt finanziell unterstützen? (6) Gab es bereits Gespräche mit Bund und polnischer Seite über eine zusätzliche Brücke? (7) Plant die Landesregierung, ein solches Projekt beim Bund anzumelden und zu priorisieren? (8) Plant die Landesregierung eigene Vorarbeiten/Machbarkeitsstudien?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, die Stadtbrücke genüge auf deutscher Seite grundsätzlich den derzeitigen Anforderungen; punktuell kämen es jedoch durch die bundespolizeilichen Grenzkontrollen zu erheblichen Stauerscheinungen, insbesondere in Schulferien oder an Feiertagen. Für die Stadtbrücke (B5) liegen folgende Verkehrsstärken (DTV) vor: 2020: 12.302 Kfz/24h, 2021: 11.995, 2022: 18.529, 2023: 18.334, 2024: 18.799. Daten zur BAB12-Oderbrücke liegen dem Land nicht vor, da dies in der Verantwortung der Autobahn GmbH des Bundes liege. Laut Straßenverkehrsprognose (SVP) 2030 wird eine durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärke von 15.000 Kfz/24h prognostiziert. Die Landesregierung hat Kenntnis von der durch Frankfurt (Oder) und Słubice beauftragten Machbarkeitsstudie, deren Stand am 10.03.2026 in der 16. Sitzung der AG Verkehr der Deutsch-Polnischen Regierungskommission vorgestellt wurde. Aussagen zu einer finanziellen Unterstützung könne die Landesregierung erst nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie treffen. Eine neue Stadtbrücke sei seit 2024 regelmäßig Thema deutsch-polnischer Expertentreffen und der Gemischten Kommission für Grenzbrücken nach dem Abkommen 2000, da eine neue Brücke gegebenenfalls in das Grenzabkommen aufgenommen werden müsste. Eigene Vorarbeiten der Landesregierung sind nicht geplant.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Abgeordnetem Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/2512). Die vorliegende Drucksache 8/2734 ist laut Fußnote eine nachträgliche Berichtigung der Antwort auf Frage 1 durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, als Ergänzung zur Antwort auf Drucksache 8/2655. Die Antwort wurde durch den Minister für Infrastruktur und Landesplanung erteilt. Genannte Zahlen: DTV an der Stadtbrücke 2020–2024 zwischen 11.995 und 18.799 Kfz/24h; SVP-2030-Prognose von 15.000 Kfz/24h. Die von Frankfurt (Oder) und Słubice beauftragte Machbarkeitsstudie wurde am 10.03.2026 im Rahmen der 16. Sitzung der AG Verkehr der Deutsch-Polnischen Regierungskommission vorgestellt. Eigene Vorarbeiten der Landesregierung sind laut Antwort nicht geplant.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2734, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.