❓ Militärische Ausbildung - Ausbildung ukrainischer Soldaten im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Ausbildung ukrainischer Soldaten im Rahmen der EU-Ausbildungsmission EUMAM UA im Land Brandenburg. Der Fragesteller bezieht sich auf Medienberichte, wonach seit Oktober 2022 bundesweit über 25.000 ukrainische Soldaten ausgebildet wurden, und erwähnt frühere parlamentarische Befassungen mit der Unterbringung von Angehörigen der ukrainischen 12. Spezialbrigade Asow im Schloss Diedersdorf im Februar 2025.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die ukrainischen Soldaten, die an Ausbildungsmaßnahmen in Brandenburg teilnehmen, die Bundeswehr als Ausbildungsträger, die brandenburgische Landespolizei sowie die Bundespolizei, die mit Sensibilisierungsmaßnahmen beauftragt wurden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem nach Anzahl, Dauer und Standorten vergangener, aktueller und geplanter Ausbildungsmissionen in Brandenburg, nach dem ausländerrechtlichen Status und etwaigen Sicherheitsüberprüfungen der Soldaten, nach der Beteiligung ehemaliger Strafgefangener und von Angehörigen der 12. Spezialbrigade Asow, nach Zuständigkeiten für Transport, Unterbringung, Bezahlung und Disziplinarrecht, nach der Präsenz ukrainischer Militärpolizei und den Befugnissen deutscher Feldjäger, nach Anweisungen an die Polizei im Umgang mit den Teilnehmern, nach Ausgangsregelungen und dem Tragen ukrainischer Uniformen sowie nach bisher verübten Straftaten und zuständigen Ermittlungs- und Gerichtsbehörden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Fragen zur Organisation und Umsetzung des deutschen EUMAM-UA-Anteils (Fragen 1–8, 10–24, 26–28) in die Zuständigkeit des Bundes fallen und dem Land hierzu keine Informationen vorliegen; betroffen seien sie an das Bundesministerium der Verteidigung zu richten. Zum ausländerrechtlichen Status (Frage 9) verweist sie auf das NATO-Truppenstatut in Verbindung mit dem PfP-SOFA-Abkommen und ein mit der Ukraine am 17. Juni 2022 geschlossenes Arrangement. Zu Frage 25 teilt sie mit, dass die Polizeidirektionen beauftragt wurden, ihre Einsatzkräfte zu sensibilisieren und bei bekannt werdenden Asylgesuchen die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen; zu Anweisungen der Bundespolizei lägen keine Informationen vor. Zur Straftatenfrage (Frage 29) teilt sie mit, dass eine Auswertung über die Polizeiliche Kriminalstatistik und den Kriminalpolizeilichen Meldedienst PMK nicht möglich sei, da die Tätigkeit/der Beruf von Tatverdächtigen dort nicht standardisiert erfasst werde. Zu Frage 30 verweist sie auf die allgemeine örtliche Zuständigkeit nach § 7 StPO sowie die sachliche Zuständigkeit nach dem Gerichtsverfassungsgesetz.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Daniel Freiherr von Lützow), die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister des Innern und für Kommunales erteilt. Die Landesregierung verweist bei 26 der 30 Fragen auf die Zuständigkeit des Bundes bzw. das Fehlen eigener Informationen. Das Dokument verweist auf eine frühere Kleine Anfrage vom 10. März 2025 (Antwort vom 7. April 2025) sowie auf Befassungen im Ausschuss für Inneres und Kommunales (12. März 2025) und im Ausschuss für Recht und Digitalisierung (13. März 2025) zum selben Themenkomplex.