❓ Haltestelle - Reaktivierung des Bahnhaltepunktes Booßen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die mögliche Wiederinbetriebnahme des Bahnhaltepunktes Booßen bei Frankfurt (Oder). Die Fragesteller beziehen sich auf eine Pressemitteilung des Bürgermeisters von Frankfurt (Oder), wonach das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) ein Gutachten zur Fahrgastanalyse am Haltepunkt beauftragen wollte, dessen Kosten sich MIL und Stadt teilen sollten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stadt Frankfurt (Oder), Fahrgäste der Regionalbahnlinie RB 60 (Eberswalde–Frankfurt (Oder)) sowie Nutzer der Buslinie 981 im Bereich des Haltepunktes Booßen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem, ob das Gutachten bereits beauftragt wurde und an wen, welche Aufgabenstellung es hat, von welchen Grundannahmen zum Fahrgastaufkommen ausgegangen wird, ob eine Verschiebung des Bahnsteigs zum Schnittpunkt mit der Bundesstraße 5 geprüft wird, in welchem Zeitraum eine Wiederinbetriebnahme möglich wäre, welche Vor- und Nachteile ein Betrieb als Bedarfshaltepunkt hätte, und ob Park-&-Ride-Plätze sowie die Bereitschaft der Stadt dazu im Gutachten berücksichtigt werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Gutachten zu Frankfurt-Booßen noch nicht beauftragt worden ist, da zunächst die vertraglichen Grundlagen und die gemeinsame Finanzierung geregelt werden müssen. Die Fragen 2 bis 10 wurden gemeinsam beantwortet mit dem Hinweis, dass die abgefragten Informationen aufgrund der noch laufenden Prüfungen zum Gutachten noch nicht vorliegen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Wilko Möller und Daniel Münschke (beide AfD-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/2586). Die Landesregierung hat geantwortet, zum Zeitpunkt der Antwort war das Gutachten jedoch noch nicht beauftragt, und zu den Fragen 2 bis 10 liegen laut Landesregierung noch keine Informationen vor. Die Fragesteller verweisen auf eine Pressemitteilung des Bürgermeisters von Frankfurt (Oder) vom 14.01.2026 als Quelle ihrer Vorbemerkung.