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BrandenburgKleine Anfrage

❓ Schülerbetreuung - Umsetzung Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung landesweit sichern

22. April 2026Dokument 8/2744 · WP 8Brandenburg
Melanie Matzies
Rechtsanspruch GanztagsbetreuungHortplätzeInvestitionsprogramm GanztagGrundschuleJugendhilfe

📋 Worum geht es?

Ab dem 1. August 2026 haben Kinder der ersten Jahrgangsstufe einen bundesrechtlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Wochentagen (§ 24 Abs. 4 SGB VIII); der Anspruch wächst bis zur vierten Jahrgangsstufe. Die Fragestellerin erkundigt sich bei der Landesregierung, wie die Umsetzung in Brandenburg organisatorisch, finanziell und statistisch vorbereitet ist.

👥 Wer ist betroffen?

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen in Brandenburg, deren Eltern, Schulträger, Hortträger (öffentlich und frei) sowie die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Jugendhilfe.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: Wie viele Kinder sind je Jahrgangsstufe, Landkreis und Schulform von 2026 bis 2029 anspruchsberechtigt? Wie viele Rückstellungsanträge gibt es? Wie viele Anträge nach der Förderrichtlinie 'Investitionsprogramm Ganztag' wurden bewilligt und wie viele Plätze dadurch geschaffen oder erhalten? Wie viele Kinder nutzen Hort- und Ferienbetreuung? Wie ist die Finanzierung von Wegezeiten zwischen Schulen und Horten rechtlich abgesichert? Wie viele Grundschulen bieten Ganztag an bzw. kooperieren mit Horten?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Für 2026/27 werden ca. 25.300 anspruchsberechtigte Kinder erwartet, steigend auf ca. 92.200 im Schuljahr 2029/30 (jeweils inkl. rund 1.300–1.400 Kindern an Förderschulen 'Geistige Entwicklung'); eine Aufschlüsselung nach Landkreisen oder Schulform liegt dem Ministerium nicht vor. Nach der Richtlinie 'Investitionsprogramm Ganztag' wurden bis zum 27. März 2026 34 Anträge bewilligt und rund 9,4 Mio. Euro ausgezahlt (3 Bewilligungen 2024, 30 in 2025, 1 in 2026; 16 öffentliche Schulträger, 5 öffentliche Hortträger, 10 freie Schulträger, 3 freie Hortträger). Laut Angaben der Antragsteller sollen 1.348 Plätze neu geschaffen werden (davon bisher 100 abschließend per Verwendungsnachweis geprüft) und 2.504 Plätze erhalten bleiben. Zu Rückstellungsanträgen, Ferienbetreuung, Wegezeiten-Finanzierung und parallelen Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und Horten liegen laut Landesregierung keine statistischen Daten vor bzw. werden diese nicht erhoben. Die Zahl der Grundschulen mit Ganztagsteilnehmenden stieg von 268 (2023/24) auf 273 (2025/26), aufgeschlüsselt nach Landkreis und Schulform in Tabelle 3.

⚡ Einordnung

Die Anfrage stammt von der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies (Kleine Anfrage Nr. 965, Drucksache 8/2608); die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister für Bildung, Jugend und Sport erteilt. Die Landesregierung verweist auf § 24 Abs. 4 SGB VIII in der ab 1. August 2026 geltenden Fassung sowie auf die Zuständigkeit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 80 SGB VIII für die Umsetzungsplanung. Mehrfach erklärt die Landesregierung, dass bestimmte abgefragte Daten (Rückstellungen, Ferienbetreuung, Wegezeiten, parallele Kooperationsvereinbarungen) nicht erhoben werden oder noch nicht vorliegen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2744, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.