❓ Fernwärme - Nachfrage zur Kleinen Anfrage Nr. 902 "Landeskartellbehörde im Winterschlaf?"
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete fragt erneut nach, wie die Landesregierung mit stark gestiegenen Fernwärmepreisen in Brandenburg umgeht und welche Rolle die Landeskartellbehörde dabei einnimmt. Die Anfrage knüpft an eine frühere Kleine Anfrage Nr. 902 (Drucksache 8/2578) an, in der die Landesregierung mitgeteilt hatte, mangels Datengrundlage keine Bewertung aktueller Fernwärmepreise in bestimmten Orten vornehmen zu können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Fernwärme-Kundinnen und -Kunden in Brandenburg, insbesondere in den vom Fragesteller genannten Orten Seelow, Schorfheide, Petershagen/Eggersdorf und Pritzwalk, sowie die Landeskartellbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) Welche Preissteigerungen bei Fernwärme wurden 2015 bis Dezember 2025 von der Landeskartellbehörde beobachtet, registriert und ausgewertet? 2) Hält die Landesregierung eine neue Sektoruntersuchung im Fernwärmebereich und eine Stärkung der Landeskartellbehörde für nötig, und wenn ja, wann? 3) Wie erklärt sich, dass die letzte Sektoruntersuchung gemäß § 32e GWB im Fernwärmebereich 2012–2015 stattfand? 4) Prüft die Landesregierung die Rechtskonformität der Preisanpassungsklauseln von Fernwärmeanbietern? 5) Welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung für Verbraucher bei Rückforderungen oder Korrekturen unrechtmäßiger Preissteigerungen? 6) Welche Maßnahmen plant die Landesregierung für mehr Transparenz und Rechtskonformität bei Fernwärmepreisen? 7) Warum beschafft sich die Landesregierung bzw. das Landeskartellamt keine Kenntnisse mittels Auskunftsverfügungen gegenüber Versorgern, deren Preise deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Die Landeskartellbehörde sei keine allgemeine Preisüberwachungsstelle, weshalb keine systematische Beobachtung oder Auswertung von Preissteigerungen erfolge (Antwort zu Frage 1). Zur Frage nach einer neuen Sektoruntersuchung verweist sie auf ihre frühere Antwort (Drucksache 8/2578): Sektoruntersuchungen im Fernwärmebereich hätten sich auf Landes- und Bundesebene als nicht effizient für kurzfristige Preissenkungen erwiesen (Antwort zu Frage 2, auch als Antwort zu Frage 3 wiederholt). Preisanpassungsklauseln seien zivilrechtlicher Natur und könnten von Betroffenen vor Zivilgerichten oder im Rahmen von Musterfeststellungsklagen, etwa durch Verbraucherzentralen, überprüft werden (Antwort zu Frage 4). Die Durchsetzung individueller Rückforderungsansprüche sei nicht Aufgabe der Landeskartellbehörde (Antwort zu Frage 5). Regelungen zu Transparenz und Rechtskonformität von Fernwärmepreisen lägen in der Zuständigkeit des Bundes, nicht der Länder; die Landesregierung werde sich im Länderbeteiligungsverfahren für eine verbraucherfreundliche Ausgestaltung einsetzen (Antwort zu Frage 6, unter Verweis auf Drucksache 8/2578). Zu Auskunftsverfügungen antwortet die Landesregierung, die Preishöhe allein lasse keine Rückschlüsse auf Missbräuchlichkeit zu; es brauche weitere Anhaltspunkte für einen Missbrauch marktbeherrschender Stellung, um eine Auskunftsverfügung zu rechtfertigen (Antwort zu Frage 7).
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht und knüpft an die Kleine Anfrage Nr. 902 (Drucksache 8/2618) sowie deren Antwort (Drucksache 8/2578) an. Die Landesregierung hat auf alle sieben Fragen geantwortet. Der Fragesteller behauptet, rund 30 % der Brandenburger Haushalte nutzten Fernwärme und es gebe Preisabweichungen von über 300 % gegenüber dem Bundesdurchschnitt, etwa in Seelow; diese Zahlen stammen vom Fragesteller und werden in der Antwort der Landesregierung nicht bestätigt oder bestritten. Die Landesregierung nennt als Zeitraum der letzten Sektoruntersuchung gemäß § 32e GWB im Fernwärmebereich 2012–2015.