Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Tesla - Probleme im Zusammenhang mit Flächenverkauf an Tesla

23. April 2026Dokument 8/2750 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
FlächenverkaufBodenpreisIndustriegebietInvestitionsverpflichtungWaldrodung

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren den Verkauf von Landesflächen durch den Landesforst Brandenburg an Tesla in Grünheide, zunächst 2020 beim Erstverkauf von rund 300 ha und nun im Zusammenhang mit weiteren geplanten Flächenverkäufen für die Erweiterung des Werks. Sie vergleichen den damaligen Verkaufspreis mit einem späteren Flächenverkauf der Gemeinde Neuenhagen an Investoren für ein Rechenzentrum und hinterfragen die Preisgestaltung sowie den Umgang mit vertraglichen Investitionspflichten Teslas.

👥 Wer ist betroffen?

Das Land Brandenburg als Flächeneigentümer und Verkäufer, die Landesregierung, die Gemeinde Grünheide (Mark), Tesla als Käufer und Betreiber der Fabrik sowie die Gemeinde Neuenhagen als Vergleichsfall werden im Dokument genannt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: (1) wie der Verkaufspreis von 14,35 €/m² im Jahr 2020 im Vergleich zu 200 €/m² in Neuenhagen gerechtfertigt wird; (2) wie sichergestellt werden soll, dass Tesla bei weiteren Flächenverkäufen nicht erneut Wald rodet und Holz verkauft, ohne zu investieren; (3) ob die Landesregierung von ihrem vertraglichen Rücktrittsrecht gemäß § 21 Abs. 2 des Kaufvertrages Gebrauch machen will; (4) welche Maßnahmen bisher zur Durchsetzung der Investitionsverpflichtung ergriffen wurden; (5) ob es legitim sei, weitere Flächen zu verkaufen, bevor bestehende Vertragspflichten erfüllt sind; (6) ob das Land erneut Preisabschläge gegenüber dem Verkehrswert gewähren wird; (7) ob es wirtschaftlicher wäre, Flächen in Eigenregie zu roden und Holz selbst zu verkaufen, um sie anschließend zum vollen Preis zu verkaufen; (8) welche Umstände eine Einigung über den neuen Kaufvertrag bisher verhindern; (9) welche Kosten dem Land bei der Vorbereitung des Flächenverkaufs bisher entstanden sind, aufgeschlüsselt nach Sachverhalt, Kostenträger und Betrag; (10) mit welchen Einnahmen das Land aus dem neuen Kaufvertrag rechnet.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Die Fragesteller führen folgende Fakten und Zahlen an: Der Erstverkauf von ca. 300 ha an Tesla erfolgte 2020 zu einem gutachterlich ermittelten Preis von 14,35 €/m²; der Kaufvertrag verweist dabei auf Abschläge wegen der Bodenqualität als Rohbauland, laut Aussage des damaligen Umweltministers. Im Jahr 2022 verkaufte die Gemeinde Neuenhagen eine rund 40 ha große Fläche für ein Rechenzentrum für 40 Mio. Euro, davon gewerblich nutzbare Flächen zu 200 €/m² und Ausgleichsflächen zu 17 €/m², wobei die Investoren zusätzlich rund 5,6 Mio. Euro für Erschließung, Kompensation, Klimaschutz, Planung und Rechtsberatung übernahmen. Tesla rodete im Herbst 2022 weitere 70 ha Wald für die geplante 2. Ausbaustufe, reichte die Antragsunterlagen im Frühjahr 2023 ein und erhielt Ende 2024 die erste Teilgenehmigung; im August 2024 kündigte Tesla laut den Fragestellern an, die geplante Produktionsverdopplung bis zu entsprechender Marktnachfrage aufzuschieben, der Ausbau sei bisher nicht erfolgt. Der Kaufvertrag von 2020 enthält laut den Fragestellern unter § 21 eine Investitionsverpflichtung Teslas zur Bebauung der Flächen sowie unter § 21 Abs. 2 ein Rücktrittsrecht des Landes bei Nichtumsetzung.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von Abgeordnetem Sven Hornauf (BSW-Fraktion) an die Landesregierung Brandenburg; eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor. Die Fragesteller verweisen auf den Kaufvertrag von 2020 mit § 21 (Investitionsverpflichtung) und § 21 Abs. 2 (Rücktrittsrecht des Verkäufers) sowie auf einen Vergleichsfall in Neuenhagen (2022, 40 ha, 40 Mio. Euro Verkaufspreis). Die Aussage des damaligen Umweltministers zu Preisabschlägen wegen Rohbauland wird als dessen Zitat wiedergegeben. Die Fragesteller erwähnen zudem presseöffentlich bestätigte, laufende Verhandlungen zwischen Land und Tesla über weitere Flächenverkäufe sowie eine von ihnen als Zusammenhang dargestellte Räumung eines gerichtlich zugelassenen Protestcamps, ohne dass das Dokument diesen Zusammenhang belegt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2750, Wahlperiode 8, eingereicht 23. April 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.