❓ Bahnhof - Sicherheit der provisorischen Fußgängerüberführung und Stand der dauerhaften Personenunterführung am Bahnhof Zossen
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren die provisorische Fußgängerüberführung am Bahnhof Zossen, die seit dem 18. August 2025 den einzigen Zugang zum Mittelbahnsteig darstellt. Laut den Fragestellern war ursprünglich nur eine Nutzungsdauer von acht Monaten vorgesehen, Stand 14. April 2026 werde die Brücke aber bereits deutlich länger genutzt. Nach Angaben der Stadt Zossen, die die Fragesteller anführen, sei der Bahnhof bis zur geplanten Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerks im September 2027 nicht barrierefrei zugänglich.
👥 Wer ist betroffen?
Reisende und insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen am Bahnhof Zossen, die Stadt Zossen, die DB InfraGO sowie das Land Brandenburg als mögliche Zuständige für Finanzierung und Bau der dauerhaften Lösung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: Wer ist für Betriebssicherheit, Wartung und Bauwerksprüfung der provisorischen Überführung zuständig? Wann wurde sie zuletzt sicherheitstechnisch überprüft und mit welchem Ergebnis? Welche Mängelanzeigen oder Schadensfeststellungen sind bekannt? Welche Unfälle oder Vorfälle gab es seit Inbetriebnahme? Entspricht die tatsächliche Nutzung den ursprünglichen Planungen zu Nutzungsdauer und Auslastung? Welche alternativen Möglichkeiten barrierefreier Erreichbarkeit wurden geprüft? Bewertet die Landesregierung die Übergangslösung inklusive Rufbus als gleichwertigen Ersatz? Wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand der dauerhaften unterirdischen Querung, insbesondere des fehlenden Tunnelelements am Bahnhofsvorplatz, und wann ist mit Fertigstellung zu rechnen? Welche Kostenschätzung und Finanzierungsquellen gibt es, und in welchem Umfang sind Mittel haushaltsmäßig gesichert? Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das zusätzliche Tunnelelement nicht kreuzungsrelevant sei, und welche Folgen hätte dies für Zuständigkeit und Kostenverteilung zwischen Stadt Zossen, DB InfraGO, Land und weiteren Beteiligten?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die schriftliche Antwort der Landesregierung liegt in diesem Text nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion). Die Fragesteller verweisen auf die schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage 371, wonach für die provisorische Fußgängerüberführung ursprünglich eine Nutzungsdauer von acht Monaten vorgesehen war; laut den Fragestellern wird sie Stand 14. April 2026 bereits seit knapp acht Monaten genutzt. Die Fragesteller geben an, dass nach Angaben der Stadt Zossen der Bahnhof bis zur geplanten Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerks im September 2027 nicht barrierefrei zugänglich sei. Eine Antwort der Landesregierung mit konkreten Zahlen, Fristen oder Kosten liegt in diesem Dokument nicht vor.