Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Rüstungskonversion - Artikel 40 Absatz 5 der brandenburgischen Landesverfassung und seine Umsetzung

28. April 2026Dokument 8/2752 · WP 8Brandenburg
Gunnar Lehmann
RüstungskonversionLandesverfassungmilitärische Liegenschaftenzivile NutzungBundeswehrstandorte

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller thematisiert Artikel 40 Absatz 5 der brandenburgischen Landesverfassung, wonach das Land darauf hinwirkt, dass militärisch genutzte Liegenschaften verstärkt einer zivilen Nutzung zugeführt werden. Er verweist dabei auf den von ihm angenommenen Zusammenhang mit der Friedensverpflichtung aus Artikel 2 Absatz 1 der Landesverfassung sowie auf Medienberichte der MAZ vom 25.03.2026 über Folgen eines Konversionsmoratoriums für Brandenburger Gemeinden.

👥 Wer ist betroffen?

Brandenburger Gemeinden mit ehemaligen oder aktuellen militärischen Liegenschaften, die Landesregierung, sowie die vom Bundesministerium der Verteidigung betroffenen 15 Liegenschaften im Konversionsmoratorium; namentlich genannt wird außerdem der Luftwaffenstützpunkt Schönewalde/Holzdorf an der Grenze zu Sachsen-Anhalt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt die Landesregierung unter anderem: ob ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 40 Absatz 5 der Landesverfassung besteht; an wen sich beide Vorgaben richten; ob und mit welchen konkreten Maßnahmen sich die Landesregierung bisher an Artikel 40 Absatz 5 orientiert hat; ob Verstöße gegen diese Vorgaben bekannt sind; ob die Zielstellung angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage noch zeitgemäß ist; ob das vom Bundesministerium der Verteidigung verhängte Konversionsmoratorium für 15 Liegenschaften in Brandenburg mit Artikel 40 Absatz 5 im Einklang steht; und ob der Ausbau des Luftwaffenstützpunkts Schönewalde/Holzdorf mit Artikel 40 Absatz 5 im Einklang steht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller verweist auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 2 der Drucksache 8/2103, aus der hervorgeht, dass ein Moratorium des Bundesministeriums der Verteidigung für die Konversion von 15 im Land Brandenburg gelegenen Liegenschaften besteht.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Gunnar Lehmann der BSW-Fraktion. Die Anfrage knüpft laut Fragesteller an die früheren Kleinen Anfragen der BSW-Fraktion aus dem Jahr 2025 'Moratorium für die Konversion in Brandenburg und seine Folgen' (Drucksache 8/1965) und 'Folgen der Reaktivierung von Bundeswehrstandorten in Brandenburg' (Drucksache 8/1995) an sowie an die Antwort der Landesregierung auf Drucksache 8/2103. Der Fragesteller nennt als Beleg zwei MAZ-Artikel vom 25.03.2026 ('Bundeswehr durchkreuzt Pläne von Brandenburgs Gemeinden', Seite 1, und 'Millionen in den Sand gesetzt', Seite 3), deren Inhalte im vorliegenden Dokument nicht weiter ausgeführt werden.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2752, Wahlperiode 8, eingereicht 28. April 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.