❓ Landesbeauftragter - Klarstellung und Nachfrage zum arbeitsgerichtlichen Verfahren der Besetzung der Position der/des Landesbehindertenbeauftragten (im Folgenden: LBB)
📋 Worum geht es?
Es geht um den Rechtsstreit über die Neubesetzung der Position der/des Landesbehindertenbeauftragten (LBB) in Brandenburg. Die bisherige Amtsinhaberin hatte vor dem Arbeitsgericht eine vorläufige Weiterbeschäftigung erstritten, wogegen das Land Berufung einlegte. Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nahm die Antragstellerin ihre Anträge zurück, bevor es zu einer Entscheidung kam.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die bisherige Amtsinhaberin der Position der/des Landesbehindertenbeauftragten, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MSGZ), der Landesbehindertenbeirat sowie Menschen mit Behinderungen in Brandenburg, deren Anliegen von der/dem LBB vertreten werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der fraktionslose Abgeordnete fragt unter anderem: Sieht die Landesregierung den Verlauf des Besetzungsverfahrens nach der mündlichen Verhandlung als rechtlich korrekt an? Gab es Hinweise des Gerichts auf ein fehlerhaftes Handeln des Ministeriums? Kann die Bestellung der LBB auch außerhalb einer öffentlichen Ausschreibung erfolgen? Stellen Zweifel an der Eignung eines Bewerbers einen Rechtfertigungsgrund für den Abbruch eines Besetzungsverfahrens dar? Wie wurde die Öffentlichkeit informiert? Welche weiteren Schritte zur Neubesetzung sind geplant, und ist eine kommissarische Übertragung an den Seniorenbeauftragten angebracht?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, das Landesarbeitsgericht habe in der mündlichen Verhandlung am 27.03.2026 die vorläufige Rechtsauffassung geäußert, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach § 13 Satz 6 BbgBGG habe und der Abbruch des Auswahlverfahrens durch das Ministerium wegen eines sachlichen Grundes rechtmäßig gewesen sein dürfte. Fehlerhaftes Handeln des Ministeriums sei vom Gericht nicht festgestellt worden. Bereits am 23.03.2026 habe das Gericht die Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil vom 19.02.2026 eingestellt, da die Berufung des Landes als offenkundig begründet angesehen wurde. Die frühere LBB sei vom 16.03. bis 27.03.2026 geschäftsführend beschäftigt gewesen; ihre vorherige Abordnung sei bereits mit Ablauf des 30.06.2025 beendet gewesen. Der Minister habe am 02.04.2026 angekündigt, dem Kabinett vorzuschlagen, dass der Landesseniorenbeauftragte die Position für den Rest der 8. Wahlperiode in Personalunion übernimmt; der Landesbehindertenbeirat werde dazu nach § 13 Satz 2 BbgBGG beteiligt. Zu Kabinettsangelegenheiten (Frage 9) äußert sich die Landesregierung aus Vertraulichkeitsgründen nicht, ebenso lehnt sie eine Kommentierung von Rechtsprechung (Frage 4) und eine rechtstheoretische Erörterung (Frage 3) ab.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski gestellt (Drucksache 8/2617); die Antwort liegt als Drucksache 8/2754 vor und wurde vom Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt erteilt. Die Landesregierung verweist auf Vorbefassungen des Themas im Landtagsausschuss für Gesundheit und Soziales (14.01.2026) sowie auf die Drucksachen 8/2177 (Kleine Anfrage 815), 8/2277 (Kleine Anfrage 840) und 8/2176 (Mündliche Anfrage 321). Genannt werden die Daten des Urteils des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel (19.02.2026), des Beschlusses zur Einstellung der Zwangsvollstreckung (23.03.2026) und der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht (27.03.2026) sowie die Ankündigung des Ministers vom 02.04.2026. Die Landesregierung bewertet die Rechtmäßigkeit ihres Handelns als durch den Verfahrensverlauf bestätigt.