❓ Jagd - Eigenjagden im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft Eigenjagdbezirke im Land Brandenburg, für die eine Mindestgröße von 150 Hektar gilt, während das Bundesjagdgesetz 75 Hektar vorschreibt. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass das Landesrecht eine Herabsenkung auf 75 Hektar im Zuge der Bildung von Eigenjagden erlaubt und es dadurch zunehmend zu sogenannten Abrundungsverfahren komme, bei denen Reviergrenzen neu gezogen werden. Zuständig dafür seien die Unteren Jagdbehörden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betreiber und Eigentümer von Eigenjagdbezirken in Brandenburg, die Unteren Jagdbehörden der Landkreise sowie die Landesregierung als Antwortgeberin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erfragen unter anderem: die Anzahl bestehender Eigenjagden nach Landkreisen; die Größenverteilung der Eigenjagdbezirke (75-100, 100-150, über 150 Hektar); die Entwicklung der Anzahl seit 2003; Wohnsitz bzw. Betriebssitz der Betreiber (natürliche oder juristische Personen, In- oder Ausland); Anzahl genehmigter Unterschreitungen der Mindestgröße seit 2003; Anträge auf Anerkennung von Eigenjagdbezirken seit 2003 und deren Genehmigung bzw. Ablehnung; Anzahl und Ablehnungsgründe von Abrundungsverfahren seit 2003; Zusammenhang zwischen Abrundungsverfahren und Bildung von Eigenjagdbezirken; Anwendung der Ermessensspielräume durch die Unteren Jagdbehörden; sowie ob die Landesregierung Reformbedarf bei Mindestgröße, Ausnahmeregelungen oder Abrundungsverfahren sieht und ob Vereinheitlichungsmaßnahmen geplant sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Fabian Jank (AfD-Fraktion) eingereicht und ist am 29.04.2026 eingegangen und ausgegeben worden. Die Fragesteller geben an, dass die gesetzliche Mindestgröße für Jagdreviere in Brandenburg 150 Hektar beträgt, während das Bundesjagdgesetz 75 Hektar vorschreibt, und dass das Landesrecht eine Absenkung auf 75 Hektar bei der Bildung von Eigenjagden ermöglicht. Eine Antwort der Landesregierung mit konkreten Zahlen liegt im Dokument nicht vor.