❓ Landesbeauftragter - Firmenverbindungen des Antisemitismus-Beauftragten des Landes Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller beziehen sich auf Medienberichte zu Ermittlungen wegen eines Brandanschlags gegen den Beauftragten zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg. Sie geben an, dass der Antisemitismus-Beauftragte als Schirmherr einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (PEBS gUG) fungiert, die sich laut Fragestellern für Erinnerungsarbeit einsetzt und um Spenden für Gedenkorte wirbt, darunter Projekte zum Mädchen-KZ und Todeslager Uckermark. Ein Tatverdächtiger im Ermittlungsverfahren sei Geschäftsführer dieser Gesellschaft.
👥 Wer ist betroffen?
Der Beauftragte zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg, die genannte gemeinnützige Unternehmergesellschaft (PEBS gUG) sowie die Landesregierung Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1. Ob und seit wann der Landesregierung die Schirmherrschaft des Antisemitismus-Beauftragten über die Firma bekannt ist. 2. Ob das Land in den vergangenen fünf Jahren Projekte mit der Firma durchgeführt hat, und wenn ja, welche und in welchem Jahr. 3. Ob das Land in den vergangenen fünf Jahren Geldmittel an die Firma überwiesen hat, und wenn ja, in welchem Jahr, in welcher Höhe und zu welchem Zweck. 4. Ob eine Überprüfung der ausgereichten Mittel stattgefunden hat und mit welchem Ergebnis.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von den Abgeordneten Niels-Olaf Lüders und Falk Peschel der BSW-Fraktion. Eine Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten. Die im Text genannten Angaben zur Schirmherrschaft, zur Tatverdächtigen-Position und zur Tätigkeit der PEBS gUG beruhen laut Dokument auf Medienberichten und sind Behauptungen der Fragesteller, nicht belegte Feststellungen. Im Zusammenhang mit dem erwähnten Brandanschlag handelt es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren mit einem Tatverdächtigen; eine Schuldfeststellung liegt laut Dokument nicht vor.