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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Windenergieanlage - Anträge zum Bau sog. Windenergieanlagen an Standorten außerhalb von "Vorranggebieten für die Windenergienutzung" seit Verabschiedung des sog. Windkraftmoratoriumgesetzes

29. April 2026Dokument 8/2759 · WP 8Brandenburg
Fabian Jank, Daniel Münschke
WindenergieWindkraftmoratoriumVorranggebieteRegionalplanungGenehmigungsverfahren

📋 Worum geht es?

Die Anfrage bezieht sich auf die 14. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung am 16. April 2026, in der Vertreter des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) und des Landesamtes für Umwelt (LfU) Aussagen zum sogenannten Windkraftmoratoriumgesetz (offiziell: Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung, verabschiedet am 25. Februar 2026) machten. Laut der Fragesteller erklärte die Vertreterin des LfU, das Gesetz werde von LfU und LEUV so interpretiert, dass nur die Entscheidung über Anträge zum Bau von Windenergieanlagen außerhalb von Vorranggebieten ausgesetzt sei, nicht aber das Antragsverfahren selbst, sodass Anträge weiterhin gestellt und bearbeitet würden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Landesamt für Umwelt (LfU), das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), die Regionalen Planungsgemeinschaften, Antragsteller für Windenergieanlagen sowie explizit der Raum Senftenberg/Schipkau/Großräschen/Calau.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: (1) wie sie die Interpretation von LfU und LEUV bewertet, nach der nur die Entscheidung, nicht das Verfahren ausgesetzt sei; (2) wie sich dies mit der gesetzlichen Sieben-Monats-Frist aus § 10 Abs. 6a Immissionsschutzgesetz vereinbaren lässt; (3) ob nicht alle Anträge außerhalb der künftigen Windvorranggebiete abgelehnt werden müssten; (4) aus welchem Grund und auf wessen Veranlassung Anträge trotz dünner Personaldecke im LfU weiterbearbeitet werden; (5) wie Anträge auf Vorbescheide zu behandeln sind; (6) wie die fehlende Statistik zu Anträgen außerhalb von Vorranggebieten zu bewerten ist; (7) wie die bisherige Nichteintragung der rund 4200 Windenergieanlagen im Fachinformationssystem des LfU zu beurteilen ist; (8) wie die unklare Ausgestaltung des Begriffs „Vollständigkeit“ der Unterlagen zu bewerten ist, nachdem im Gesetzentwurf noch „materielle Vollständigkeit“ vorgesehen war; (9) welche Interpretationsspielräume Fachämter dabei haben und wer die Anwendung als „formelle Vollständigkeit“ festgelegt hat; (10) wie der Stand der rechtsverbindlichen Verabschiedung der Teilregionalpläne Wind in den Regionalen Planungsgemeinschaften ist; (11) wie die Landesregierung die Planungsgemeinschaften bei der fristgerechten Verabschiedung unterstützt; (12) ob dem LfU bzw. der Landesregierung konkrete Vorhaben für Windenergieanlagen im Raum Senftenberg/Schipkau/Großräschen/Calau bekannt sind, inklusive Verfahrensstand und beantragter oder erteilter Vorbescheide nach § 9 BImSchG.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Laut den Fragestellern hat die Vertreterin des LfU im Ausschuss erklärt, das Antragsverfahren für Windenergieanlagen außerhalb von Vorranggebieten laufe trotz Moratorium weiter, lediglich die abschließende Entscheidung sei ausgesetzt; eine Statistik zu Anträgen außerhalb von Vorranggebieten werde nicht geführt, unter anderem wegen dünner Personaldecke, und auch bislang rund 4200 Windenergieanlagen seien nicht in das Fachinformationssystem des LfU eingetragen. Minister Crumbach habe laut den Fragestellern sinngemäß geäußert, dass es mit Ablauf des Moratoriums zum 31. Dezember 2026 zu einer Welle von Genehmigungen kommen könne, falls die Regionalen Planungsgemeinschaften bis dahin die Teilregionalpläne Wind nicht rechtssicher verabschiedet hätten, mit dem Zitat „Dann ist das so.“

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von den Abgeordneten Fabian Jank und Daniel Münschke der AfD-Fraktion. Eine Antwort der Landesregierung liegt diesem Dokument nicht vor. Die Fragesteller berufen sich auf die Videoaufzeichnung der 14. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung vom 16. April 2026 (abrufbar unter landtag.brandenburg.de/de/48188, abgerufen am 22.04.2026) mit konkreten Zeitstempelangaben (u. a. 4:49:00, 4:50:40, 4:56:00). Erwähnt wird das am 25. Februar 2026 verabschiedete „Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung“ sowie § 10 Abs. 6a Immissionsschutzgesetz und § 9 BImSchG. Die Fragesteller nennen eine Zahl von rund 4200 Windenergieanlagen, die laut Aussage der LfU-Vertreterin nicht im Fachinformationssystem eingetragen seien, sowie den 31. Dezember 2026 als Ablaufdatum des Windenergieanlagenmoratoriums.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2759, Wahlperiode 8, eingereicht 29. April 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.