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BrandenburgKleine AnfrageBündnis Sahra Wagenknecht

❓ COVID-19 - Krisenstab ("Interministerieller Koordinierungsstab Coronavirus"), Datengrundlagen (IVENA) und zeitliche Abfolge der Coronamaßnahmen im März 2020

27. April 2026Dokument 8/2762 · WP 8Brandenburg
Christian Dorst
KrisenstabIVENAKrankenhauskapazitätenEindämmungsverordnungPandemiemaßnahmen

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller möchte nachvollziehen, wann der „Interministerielle Koordinierungsstab Coronavirus“ in Brandenburg im März 2020 arbeitsfähig wurde, welche Versorgungsdaten (insbesondere aus dem System IVENA) ihm vorlagen und wie diese Daten die weitreichenden Eindämmungsmaßnahmen begründeten. Laut Vorbemerkung des Fragestellers sei für die Bewertung der Maßnahmen zwischen test- und definitionsabhängigen Indikatoren und tatsächlichen Versorgungs-Auslastungsdaten zu unterscheiden; Letztere seien für die Verhältnismäßigkeitsprüfung besonders relevant. Anlass ist eine Aussage des früheren Abteilungsleiters Gesundheit im Gesundheitsministerium, Michael Zaske, in der Enquete-Kommission 8/1 am 16.01.2026, wonach im Krisenstab „sehr detaillierte Lagebilder“ auf Basis „harter“ Auslastungszahlen erstellt worden seien.

👥 Wer ist betroffen?

Die Landesregierung Brandenburg (insbesondere das Gesundheitsministerium und das Innenministerium), die Brandenburger Krankenhäuser und deren Personal, sowie Bürgerinnen und Bürger, die von Schließungen und Besuchsregelungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen im März 2020 betroffen waren.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: wann der Krisenstab faktisch arbeitsfähig wurde; welche Lagebild-Formate verwendet wurden; welche Rolle der Stab vor Erlass der Eindämmungsverordnungen vom 17. und 22.03.2020 spielte; welche konkreten Beschlüsse zwischen dem 12. und 23.03.2020 zu Kitas/Schulen, Einzelhandel, Gastronomie, öffentlichem Raum und Besuchsregelungen gefasst wurden; welche IVENA-Versorgungsdaten (Allgemein-/Intensivstationen, COVID-/Nicht-COVID-Patienten) vom 01. bis 18.03.2020 vorlagen; ob diese Daten zweimal täglich erhoben wurden; welche Kennzeichen als „Überlastung des Gesundheitssystems“ definiert wurden; ob die IVENA-Daten signifikante Abweichungen von Vorjahreswerten zeigten; in welchen Regionen die genannten Krankheitsquoten von 30–40 % beim Krankenhauspersonal auftraten und wie diese definiert wurden; und ob vor den Besuchsregelungen schriftliche Folgenabschätzungen zu Sterbebegleitung, psychosozialen Folgen und Versorgungsqualität erstellt wurden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass am 13.03.2020 um 16:00 Uhr erste Arbeiten des Stabes begannen, der 14.03.2020 als Gründungstag des IMKS gilt und der Stab am 16.03.2020 um 08:00 Uhr vollständig eingerichtet und arbeitsfähig war, mit erster Lagebesprechung am Morgen dieses Tages. Vom 16. bis 31.03.2020 wurden an allen sieben Wochentagen insgesamt 27 Lagebilder versandt. Zur Erfassung der Krankenhauskapazitäten wurde das System IVENA mit einem zusätzlichen Register „Sonderlage“ genutzt; die Krankenhäuser wurden am 18.03.2020 zur Berichtspflicht (mindestens einmal täglich bis 12 Uhr) informiert. Konkrete Schwellenwerte für eine „Überlastung des Gesundheitssystems“ wurden im März 2020 nicht definiert. Ein Vergleich der IVENA-Daten mit Vorjahreswerten sei nicht möglich, da die Erhebung erst im März 2020 begann. Zu Krankheitsquoten des Krankenhauspersonals wurden keine standardisierten quantitativen Abfragen durchgeführt; Meldungen erfolgten vereinzelt und ohne einheitliche Definition. Vor den Besuchsregelungen wurden keine schriftlichen Folgenabschätzungen zu Sterbebegleitung, psychosozialen Folgen oder Versorgungsqualität erstellt, da laut Landesregierung entsprechende Studien zu diesem Zeitpunkt noch fehlten. Zwischen dem 12. und 15.03.2020 ergingen zudem zwei aufsichtsbehördliche Weisungen zu Kitas, Schulen und Krankenhäusern. Für Details zu einzelnen Beschlüssen (Frage 4) und weiteren Punkten verweist die Landesregierung wiederholt auf den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses 7/1 (Drucksache 7/8552).

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage (Nr. 966, Drucksache 8/2609) vom Abgeordneten Christian Dorst der BSW-Fraktion; die Antwort liegt als Drucksache 8/2762 vor, beantwortet durch den Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Landesregierung verweist mehrfach auf den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses 7/1 (Drucksache 7/8552, insbesondere Anlagen 7 bis 11 sowie Seiten 10, 11, 207, 219, 278, 280ff., 585f., 595f.) als bereits erfolgte umfassende Aufarbeitung der Datenlage. Die Aussage von Michael Zaske vor der Enquete-Kommission 8/1 wird vom Fragesteller als Anlass zitiert, ist aber eine Aussage Zaskes selbst, keine eigene Feststellung der Landesregierung in dieser Antwort.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2762, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.