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BrandenburgKleine AnfrageBündnis Sahra Wagenknecht

❓ Teilhabe behinderter Menschen - Anwendung des Integrierten Teilhabeplans im Land Brandenburg

29. April 2026Dokument 8/2763 · WP 8Brandenburg
Andreas Kutsche
EingliederungshilfeBedarfsermittlungTeilhabeplanverfahrenBehinderungBundesteilhabegesetz

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt den Integrierten Teilhabeplan (ITP), das Instrument zur Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe, das Brandenburg 2019 in Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes eingeführt hat. Mit dem ITP soll gemeinsam mit Menschen mit Behinderung ermittelt werden, welche Unterstützung sie etwa bei Alltag, Arbeit, Wohnen oder Freizeit benötigen. Die Fragesteller wollen wissen, wie einheitlich und verpflichtend der ITP in den Landkreisen und kreisfreien Städten angewendet wird.

👥 Wer ist betroffen?

Menschen mit Behinderung, die Teilhabeleistungen beantragen, sowie die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Eingliederungshilfe, das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) und die beteiligten Fachdienste der Kommunen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erkundigen sich: In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten der ITP angewendet wird; ob es Erkenntnisse über nicht-regelhafte Anwendung gibt; ob der ITP verpflichtend zu Beginn jedes Antragsverfahrens eingesetzt wird; welche Unterschiede in der Anwendungspraxis zwischen Kommunen bestehen; wie eine landesweit einheitliche Anwendung sichergestellt wird; welche Probleme oder Konfliktfälle bei Bedarfsermittlung und Leistungsbewilligung bekannt sind; welche statistischen Daten zur Anwendung vorliegen; wie zufrieden Betroffene mit dem Verfahren sind; welche personellen und organisatorischen Voraussetzungen in den Kommunen bestehen; und wann eine Evaluation des ITP vorgesehen ist.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass der ITP gemäß § 1 der Brandenburgischen BedarfV für alle Landkreise und kreisfreien Städte verbindlich und verpflichtend zu Beginn jedes Antragsverfahrens eingesetzt wird; die Umsetzung im Einzelfall liege bei den Kommunen. Unterschiede in der Praxis bestünden vor allem beim Umfang der Dokumentation und der Dauer der Gespräche. Das LASV unterstütze die Träger durch fachliche Begleitung, Schulungen und Anwendertreffen; die Brandenburger Kommission nach § 12 AG-SGB IX habe mit Beschluss Nr. 04/2025 eine gemeinsame Vorlage für Bedarfsermittlungsberichte beschlossen. Als Probleme nennt die Regierung den Mehraufwand durch Gesamtplanverfahren und Teilhabeplankonferenzen sowie die alle zwei Jahre vorgeschriebene Überprüfung nach § 121 Abs. 2 SGB IX; zudem Zuständigkeitskonflikte zwischen Rehabilitationsträgern. Im bundesweiten „Dialogprozess Eingliederungshilfe“ von BMAS und Ländern werde über eine Verlängerung der Überprüfungsfrist auf bis zu fünf Jahre in Einzelfällen beraten, wofür sich die Landesregierung einsetze. Statistische Daten zur ITP-Anwendung lägen der Regierung nicht vor. Laut Landesregierung schätzten viele Betroffene den personenzentrierten Ansatz, hätten aber Verständnisprobleme, weshalb eine Leichte-Sprache-Version des ITP erarbeitet werde. Die Stellenzahl der Kommunen für Bedarfsermittlung sei zwischen 2017 und 2020 um etwa 35 % gestiegen, im Bereich Planungsverfahren habe sie sich verdoppelt; die Regierung sehe Verbesserungsbedarf bei technischer Ausstattung, zeitlicher Entlastung und ICF-bezogener Fortbildung sowie bei der Prüfung eines app- oder webbasierten Formularsystems. Der Endbericht zur wissenschaftlichen Evaluation des Bedarfsermittlungsinstruments wurde am 10.11.2023 vorgelegt.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage Nr. 973 wurde vom Abgeordneten Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/2623); die Antwort erfolgte durch den Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt und liegt vollständig vor. Rechtsgrundlage ist § 1 der Brandenburgischen BedarfV (BbgBedarfV) sowie § 118 SGB IX; genannt werden zudem § 117 SGB IX (Gesamtplanverfahren) und § 121 Abs. 2 SGB IX (zweijährige Überprüfungsfrist). Die Landesregierung verweist auf den Beschluss Nr. 04/2025 der Brandenburger Kommission nach § 12 AG-SGB IX sowie auf den Evaluationsendbericht vom 10.11.2023. Konkrete Zahlen: Stellenzuwachs bei Kommunen für Bedarfsermittlung von ca. 35 % zwischen 2017 und 2020, Verdopplung der Stellen im Bereich Planungsverfahren. Statistische Daten zur ITP-Anwendung (Fallzahlen, Bearbeitungsdauer, Widerspruchsquoten) liegen laut Landesregierung nicht vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2763, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.