❓ Psychische Störung - Psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen – Risikofaktoren und Versorgungssituation in Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Brandenburg. Die Fragesteller verweisen auf bundesweite Studien, wonach rund ein Fünftel der Kinder und Jugendlichen psychische Auffälligkeiten aufweise, sowie auf Krankenkassenanalysen, laut denen in Brandenburg mehr als jedes vierte Schulkind psychische Probleme habe. Die Landesregierung antwortet mit Daten aus dem Kinder- und Jugendgesundheitsbericht sowie weiteren Erhebungen.
👥 Wer ist betroffen?
Kinder und Jugendliche in Brandenburg, insbesondere Kinder aus sozial benachteiligten und psychisch belasteten Familien, Schulkinder, Einschülerinnen und Einschüler sowie Schulabgängerinnen und Schulabgänger; betroffen sind zudem die Versorgungsstrukturen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie im Land.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Häufigkeit psychischer Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen in Brandenburg, differenziert nach Alter, Geschlecht und Landkreis/kreisfreier Stadt? 2. Auf welche Studien, Register und Routinedaten stützt sich diese Einschätzung? 3. Welche Erkenntnisse liegen zum Zusammenhang zwischen niedrigem sozioökonomischem Status (u. a. Kinderarmut, Arbeitslosigkeit und Bildungsstand der Eltern) und psychischen Auffälligkeiten vor?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet mit konkreten Daten: Der Kinder- und Jugendgesundheitsbericht Nr. 10 wurde am 3. Dezember 2025 im Ausschuss für Soziales und Gesundheit vorgestellt. Grundlage sind Studien wie BJS, COPSY, HBSC, das Deutsche Schulbarometer, Schuleingangsuntersuchungen (SEU) und amtliche Krankenhausstatistiken. 2024 wurden 3.636 von 44.218 stationären Fällen bei unter 18-Jährigen wegen psychischer und Verhaltensstörungen behandelt; bei 15- bis 17-Jährigen betraf dies 20 Prozent der stationären Behandlungen. Bei der Schuleingangsuntersuchung 2024 erhielten 6,0 Prozent der Einschülerinnen und Einschüler den Befund emotionale/soziale Störung, Jungen (7,8 Prozent) fast doppelt so häufig wie Mädchen (4,0 Prozent); der Zehnjahres-Höchstwert lag 2019 bei 7,3 Prozent. Bei Schulabgängerinnen und -abgängern stieg der Anteil von 1,8 Prozent (2014/15) auf 3,1 Prozent (2023/24), wobei Mädchen (5,1 Prozent) häufiger betroffen waren als Jungen (1,5 Prozent). Bei stationären Depressionsbehandlungen (F32/F33) gab es 2024 insgesamt 748 Fälle bei 10- bis 17-Jährigen; die rohe Rate je 100.000 Einwohner bei Mädchen zwischen 10 und 14 Jahren stieg von 224 (2015) auf 467 (2024), bei Mädchen zwischen 15 und 17 Jahren lag sie 2024 bei 961,6 gegenüber 261,0 bei gleichaltrigen Jungen. Zum Zusammenhang mit sozioökonomischem Status nennt die Landesregierung Werte aus der Schulabgangsuntersuchung: bei mittlerer Benachteiligung der Region 2,7 Prozent, bei hoher Benachteiligung 4,0 Prozent mit entsprechendem Befund. Das Robert Koch-Institut habe 2017 den German Index of Socioeconomic Deprivation (GISD) entwickelt, der regionale sozioökonomische Benachteiligung über die Dimensionen Bildung, Beruf und Einkommen abbildet. Der bereitgestellte Dokumentauszug endet, bevor die Antwort zu Frage 3 vollständig abgeschlossen ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion durch den Abgeordneten Volker Nothing eingereicht (Drucksache 8/2590); die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde durch den Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt erteilt. Die Landesregierung verweist auf den Kinder- und Jugendgesundheitsbericht Nr. 10, vorgestellt am 3. Dezember 2025 im Ausschuss für Soziales und Gesundheit, sowie auf Datenquellen wie LAVG, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und RKI. Konkrete Zahlen und Zeitreihen (SEU, SAU, Krankenhausdiagnosestatistik) wurden genannt; die Behauptungen in der Vorbemerkung der Fragesteller zu bundesweiten Studien und Krankenkassenanalysen werden als deren Darstellung wiedergegeben, nicht als eigene Feststellung der Landesregierung.