📊 Datenschutzbericht - Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2025
📋 Worum geht es?
Der Bericht ist der jährliche Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in Brandenburg für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025. Er wird nach Artikel 59 der Datenschutz-Grundverordnung und nach § 37 des Brandenburgischen Polizei-, Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsdatenschutzgesetzes erstellt und dem Landtag sowie der Landesregierung übermittelt. Schwerpunktthema ist laut Vorwort der Landesbeauftragten bereits das dritte Jahr in Folge die Künstliche Intelligenz, daneben behandelt der Bericht Videoüberwachung, Datenschutzverstöße mit Sanktionen, anlasslose Prüfungen sowie ausgewählte Beratungsfälle.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die brandenburgische Landesverwaltung, Schulen (Einsatz des Chatbots „telli“), Kommunen und Landkreise (u.a. Landkreis Uckermark), Unternehmen wie Betreiber eines großen Online-Marktplatzes, Vermieter und Mieter, Arztpraxen, Betreiber von Videoüberwachungsanlagen (z.B. Barbershop, Schwimmbad, Campingplatz), die Polizei sowie Bürgerinnen und Bürger, die von Datenverarbeitungen betroffen sind oder sich bei der Behörde beschweren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
🔎 Kernergebnisse
Der Bericht dokumentiert u.a.: die geplante Einführung eines KI-Assistenztools in der Landesverwaltung, bei dem die Landesbeauftragte die fehlende klare Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sowie offene Fragen zu Datenminimierung und Zweckbindung kritisch anmerkt; den Einsatz des Chatbots „telli“ an Schulen; die Nutzung von KI im Wohngeldverfahren; verschiedene Datenschutzverstöße mit Sanktionen (z.B. Verlust sämtlicher Daten bei einer Arztpraxis, unzulässige Videoüberwachung in Barbershop, Schwimmbad und auf einem Campingplatz, Veröffentlichung von Sozialdaten in einem sozialen Netzwerk); einen Bericht der Bußgeldstelle; eine europaweit koordinierte Prüfung zum Recht auf Löschung; sowie Kapitel zu Zahlen und Fakten über Beschwerden, Beratungen, Meldungen von Datenschutzverletzungen, Abhilfemaßnahmen, Warnungen und Geldbußen. Teil B behandelt Datenschutz im Polizei- und Justizvollzugsbereich, etwa einen ungesicherten Netzwerkspeicher des Staatsschutzes und Fragen zur Datenlöschung nach Einstellung von Ermittlungsverfahren.
⚡ Einordnung
Der Bericht wurde von der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge, vorgelegt und ist am 04.05.2026 im Landtag Brandenburg eingegangen und ausgegeben worden. Rechtsgrundlagen sind Artikel 59 der Datenschutz-Grundverordnung und § 37 des Brandenburgischen Polizei-, Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsdatenschutzgesetzes. Der Bericht verweist auf den Tätigkeitsbericht Datenschutz 2024 als Vorgängerbericht. Laut Vorwort der Landesbeauftragten war die Zahl der Videoüberwachungsfälle im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.