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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Gesetzliche Krankenversicherung - Brandenburg zahlt die Zeche - Positionierung der Landesregierung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und zu den massiven Mehrbelastungen für brandenburgische Bürger

5. Mai 2026Dokument 8/2775 · WP 8Brandenburg
Dr. Daniela Oeynhausen
KrankenversicherungBeitragssatzZuzahlungenFamilienmitversicherungKrankenhausfinanzierung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage bezieht sich auf das vom Bundeskabinett am 29. April 2026 beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die Fragestellerin thematisiert laut eigener Darstellung höhere Zuzahlungen, die geplante Abschaffung der beitragsfreien Familienmitversicherung für Ehepartner und die Finanzierung von Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger durch Beitragszahler. Sie verweist darauf, dass Minister Wilke Fragen dazu im Plenum nicht habe beantworten können und eine zugesagte schriftliche Antwort noch ausstehe.

👥 Wer ist betroffen?

Gesetzlich Krankenversicherte in Brandenburg, insbesondere Versicherte der AOK Nordost und der IKK BB, Familien mit beitragsfreier Mitversicherung, brandenburgische Krankenhäuser und kirchliche Träger, Landkreise und kreisfreie Städte, niedergelassene Ärzte, Hebammen, Krankenfahrtdienste sowie Beamte und Landesbedienstete.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erfragt unter anderem: die Position der Landesregierung zum Gesetzentwurf und ihre Stellungnahme in der Länderanhörung; Fristen und Zeitpunkt des Erhalts des Entwurfs; Abstimmungen mit anderen (insbesondere ostdeutschen) Bundesländern; den Stand der Behandlung im Bundesrat und eine mögliche Protesterklärung oder Enthaltung Brandenburgs; Reaktionen von Verbänden; eigene Vorschläge Brandenburgs zur Kostensenkung; Anzahl betroffener Versicherter bei AOK Nordost und IKK BB durch höhere Beitragsbemessungsgrenze und Zuzahlungen; Auswirkungen auf Krankenhäuser, Pflegebudget und Meistbegünstigtenklausel; Differenzen bei Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern; Mehrbelastungen für Versicherte durch Beiträge, Zuzahlungen und Zahnersatz; geplante Informationskampagnen; Auswirkungen auf Familienmitversicherung und Sozialleistungsansprüche; die Äußerung von Minister Wilke zur Institution Ehe; Einsparungen bei der Beihilfe; vergebene externe Beratungsleistungen; Auswirkungen auf Ärzte-, Hebammen- und Krankenfahrtvergütung; Bewertung des Wegfalls der Erstattung von Homöopathie und medizinischem Cannabis; Begrenzung von Kassenvorstandsgehältern; sowie den erwarteten Erfüllungsaufwand für Landesregierung, AOK Nordost und IKK BB.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragestellerin verweist zur Begründung unter anderem auf das „Management Summary Erster Bericht der Finanzkommission Gesundheit“ des Bundesgesundheitsministeriums sowie einen Welt-Artikel vom 14.04.2026, auf eine Plenarsitzung vom 23. April 2026, in der Minister Wilke sich laut Darstellung der Fragestellerin kritisch zu finanziellen Anreizen für die Ehe geäußert habe, sowie auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 718 (Drucksache 8/2302) mit Zahlen zu Gesundheitsausgaben der AOK Nordost für 32-Jährige im Jahr 2024 (rund 2.177 Euro für Männer, 3.162 Euro für Frauen). Die Fragestellerin nennt als Angaben der Bundesregierung: geschätzte 12 bis 14 Milliarden Euro jährliche Mehrbelastung der Beitragszahler durch Bürgergeld-Gesundheitskosten, rund 4.800 Euro angenommene Gesundheitskosten pro Bürgergeldempfänger und Jahr, eine Erhöhung des Bundeszuschusses für Bürgergeld-Gesundheitskosten um 250 Millionen Euro bei gleichzeitiger Senkung des regulären Bundeszuschusses um zwei Milliarden Euro, eine geplante Erhöhung der Zuzahlungen um 50 % sowie bundesweit geschätzte 40 Millionen Euro Einsparungen bei der Beihilfe.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der AfD-Fraktion (Abgeordnete Dr. Daniela Oeynhausen) als Kleine Anfrage Nr. 1031, eingegangen am 05.05.2026, ausgegeben am 06.05.2026. Eine Antwort der Landesregierung liegt im vorliegenden Dokument nicht vor. Die Fragestellerin bezieht sich auf einen Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026, eine Plenarsitzung vom 23. April 2026 sowie auf die frühere Kleine Anfrage 718 (Drucksache 8/2302). Als Quellen werden eine Publikation des Bundesgesundheitsministeriums und ein Artikel der „Welt“ vom 14.04.2026 angegeben. Bewertungen wie die vermutete „Plünderung der GKV“ oder eine aus Sicht der Fragestellerin bestehende „Ungerechtigkeit gegenüber den Beitragszahlern“ sind als Positionen der Fragestellerin gekennzeichnet, nicht als festgestellte Tatsachen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2775, Wahlperiode 8, eingereicht 5. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.