❓ Kommunaler Mandatsträger - Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger im Land Brandenburg – Verhältnis von Entschädigung und tatsächlichem Zeitaufwand im Ländervergleich
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren die Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtliche kommunale Mandatsträger in Brandenburg – etwa Mitglieder von Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen, Kreistagen sowie ehrenamtliche Bürgermeister – für ihre Tätigkeit erhalten. Sie stellen die Behauptung auf, dass der tatsächliche zeitliche Aufwand für ein solches Mandat in den letzten Jahren gestiegen sei, etwa durch mehr Bürokratie, höhere Sitzungsdichte und gestiegene fachliche Anforderungen. Die Fragesteller bemängeln, dass bislang keine systematische Erhebung des tatsächlichen Zeitaufwandes und keine Bewertung des Verhältnisses zur gezahlten Entschädigung vorliege.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ehrenamtliche kommunale Mandatsträger in Brandenburg, insbesondere Mitglieder von Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen sowie ehrenamtliche Bürgermeister.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen von der Landesregierung unter anderem wissen: welche durchschnittlichen Zeitaufwände sie den verschiedenen Mandatstypen zugrunde legt und wie sich diese zu den Aufwandsentschädigungen verhalten; wie hoch der daraus abgeleitete effektive Stundenlohn ist; ob Fälle bekannt sind, in denen dieser unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt; wie sich das Verhältnis in den letzten zehn Jahren entwickelt hat; wie es im Vergleich zu anderen Bundesländern sowie zwischen Flächenländern und Stadtstaaten aussieht; ob die Entschädigungshöhe ein Hindernis für die Gewinnung neuer Mandatsträger darstellt; und ob eine landesweite systematische Erhebung des Zeitaufwands geplant ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage mit 20 Einzelfragen; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von den Abgeordneten Benjamin Filter und Heiko Gehring (beide AfD-Fraktion) an die Landesregierung Brandenburg. Die Fragesteller verweisen auf Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes, Artikel 97 der Landesverfassung sowie die Brandenburgische Kommunalverfassung als rechtliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung. Konkrete Zahlen, Fristen oder Kosten nennt das Dokument nicht, da die Antwort der Landesregierung noch nicht enthalten ist.