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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz - Sachstand zur Besetzung der "Stabsstelle Landesmarketing" im Land Brandenburg

5. Mai 2026Dokument 8/2783 · WP 8Brandenburg
Heiko Gehring, Steffen John
LandesmarketingStellenbesetzungBestenausleseStellenausschreibungAuswahlverfahren

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren die Besetzung der Leitungsstelle der „Stabsstelle Landesmarketing“ im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK). Hintergrund ist, dass laut Fragestellern eine zuvor als Pressesprecherin der SPD-Fraktion im Landtag tätige Person, Katja Schneider, Anfang 2026 diese Position übernommen habe und eine öffentliche Stellenausschreibung dafür nach eigenen Recherchen der Fragesteller nicht eindeutig nachvollziehbar gewesen sei. Die Landesregierung antwortet, dass die Stelle sehr wohl öffentlich ausgeschrieben worden sei.

👥 Wer ist betroffen?

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) sowie die Stabsstelle Landesmarketing des Landes Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: Wurde die Stelle öffentlich ausgeschrieben und wenn ja wann, wo und unter welcher Kennziffer? Wie lange lief die Ausschreibung? Wie lautete der vollständige Ausschreibungstext? Wie viele interne und externe Bewerbungen gab es? Nach welchen Kriterien und in welchem Verfahren erfolgte die Auswahl? Wer war daran beteiligt? Wurde die Bestenauslese dokumentiert? Auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Form (externe Einstellung, Versetzung, Umsetzung, Abordnung) erfolgte die Besetzung? Wurde die vorherige politische Tätigkeit der Stelleninhaberin berücksichtigt? Wie stellt die Landesregierung sicher, dass der Eindruck parteipolitisch motivierter Besetzungen vermieden wird? Wie viele vergleichbare Stabsstellen wurden in den letzten fünf Jahren ohne Ausschreibung besetzt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, die Stelle sei am 7. August 2025 öffentlich unter der Kennziffer „22-LM/2025“ ausgeschrieben worden, mit Bewerbungsfrist vom 7. bis 28. August 2025, veröffentlicht unter anderem auf der Karriereseite des Landes Brandenburg, bund.de, Indeed, LinkedIn und bei der Bundesagentur für Arbeit. Es seien insgesamt 9 Bewerbungen eingegangen (1 interne, 8 externe). Es habe ein strukturiertes Auswahlverfahren mit einheitlichen Interviewfragen und Bepunktung anhand eines festgelegten Anforderungsprofils gegeben. Beteiligt gewesen seien die damalige Staatssekretärin, das Personalreferat, die Gleichstellungsbeauftragte sowie der örtliche Personalrat. Die Dokumentation sei in einem Auswahlvermerk erfolgt, der aus Datenschutzgründen nicht vorgelegt werden könne. Laut Landesregierung handele es sich um eine externe Einstellung ohne besonderen Rechtsgrundlage-Bedarf, es liege kein Beförderungs- oder Höhergruppierungstatbestand vor, eine vorherige politische Tätigkeit sei im Anforderungsprofil nicht gefordert gewesen und daher nicht berücksichtigt worden. Die Position ist nach Besoldungsgruppe A16 BrbBesO bzw. außertariflichem Entgelt nach Entgeltgruppe 15Ü TV-L dotiert und zunächst für ein Jahr zur Erprobung vorgesehen. Laut Landesregierung seien in den letzten fünf Jahren keine vergleichbaren Stabsstellen ohne öffentliche Ausschreibung besetzt worden.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Abgeordnete Heiko Gehring und Steffen John) eingereicht, eine Antwort der Landesregierung liegt vor. Die Landesregierung nennt als Fakten: Ausschreibung am 7. August 2025 unter Kennziffer 22-LM/2025, Bewerbungsfrist bis 28. August 2025, 9 Bewerbungen (1 intern, 8 extern), Besoldung A16/Entgeltgruppe 15Ü, einjährige Erprobungszeit. Die Fragesteller verweisen auf Medienberichte der Märkischen Allgemeinen sowie auf Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz und § 9 Beamtenstatusgesetz zur Bestenauslese. Die zugrundeliegende Kleine Anfrage trägt die Drucksachennummer 8/2637.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2783, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.