❓ Freiheitsstrafe - Unschuldig im Knast - Justizirrtümer in Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt sogenannte Justizirrtümer bzw. Fehlurteile, bei denen Unschuldige zu Unrecht verurteilt und inhaftiert wurden. Die Fragesteller verweisen auf die Fälle Manfred Genditzki (bundesweit bekannt) und Holger Hellblau (Brandenburg), die nach Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden, und erfragen Daten zu Entschädigungen, Wiederaufnahmeanträgen und möglichem Reformbedarf in Brandenburg.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind zu Unrecht verurteilte und inhaftierte Personen in Brandenburg, die Justizbehörden und Gerichte des Landes sowie der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: Welche Entschädigungszahlungen für zu Unrecht verbüßte Haft leistete das Land 2019-2025? Wie viele Wiederaufnahmeanträge gab es und wie hoch war der Anteil zuungunsten des Verurteilten? Wie viele Wiederaufnahmeverfahren führten zu einer erneuten Hauptverhandlung bzw. zu einem Freispruch? Wie ist das Verhältnis von Wiederaufnahmeanträgen zu rechtskräftigen Urteilen? Wie lang dauern Wiederaufnahmeverfahren im Durchschnitt? Sieht die Landesregierung Reformbedarf bei den Verfahrensregelungen? Werden Betroffenen weitere Unterstützungen wie psychologische Betreuung angeboten? Wo sieht die Landesregierung Verbesserungsbedarf zur Vermeidung von Fehlurteilen? Gibt es Kooperationen mit Forschungseinrichtungen zu Fehlurteilen? Haben bekannte Justizirrtümer zu strukturellen Änderungen geführt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Entschädigungszahlungen für zu Unrecht verbüßte Haft werden statistisch nicht erfasst. Zur Zahl der Wiederaufnahmeanträge nennt sie Werte je Jahr (2019: 66 Anträge, davon 31 zuungunsten des Beschuldigten; 2020: 45/14; 2021: 35/13; 2022: 26/6; 2023: 32/9; 2024: 36/13; 2025: 23/2). Der Anteil der Wiederaufnahmeanträge an rechtskräftigen Urteilen lag zwischen 0,98 % (2019) und 1,98 % (2022 und 2025). Ob Wiederaufnahmeverfahren zu erneuter Hauptverhandlung oder Freispruch führten und wie lange sie dauerten, wird statistisch nicht erfasst. Die Landesregierung sieht derzeit keinen Reformbedarf bei den Verfahrensregelungen der §§ 359 ff. StPO. Zu weiteren Unterstützungsangeboten für Betroffene liegen ihr keine Erkenntnisse vor. Kooperationen mit Forschungseinrichtungen zu Fehlurteilen existieren nicht. Konkrete strukturelle Änderungen infolge bekannter Justizirrtümer sind ihr nicht bekannt; Fehler in der Fallbearbeitung werden im Geschäftsbereich des Generalstaatsanwalts erörtert und können zu personellen Konsequenzen führen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage (Drucksache 8/2638) wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) gestellt; die vorliegende Antwort der Landesregierung (Drucksache 8/2784) wurde vom Minister der Justiz und für Digitalisierung erteilt. Mehrere Fragen (Frage 1, 3, 5) werden von der Landesregierung mit Verweis auf fehlende statistische Erfassung nicht beantwortet. Konkrete Zahlen liegen nur zu Wiederaufnahmeanträgen 2019-2025 und deren Anteil an rechtskräftigen Urteilen vor.