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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Tierschutz - Dritte Tierschutzkonferenz Brandenburg

8. Mai 2026Dokument 8/2789 · WP 8Brandenburg
Lars Hünich
TierschutzGefahrtierverordnungMähroboterAnimal HoardingTierheimförderung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage bezieht sich auf die dritte Tierschutzkonferenz Brandenburg, die laut Fragesteller am 30. April 2026 auf Einladung von Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke in der Potsdamer Staatskanzlei stattfand. Nach Angaben der Fragesteller behandelte die Konferenz vier Schwerpunkte: ein geplantes Gefahrtiergesetz, den Schutz von Wildtieren vor Mährobotern, die Problematik des Animal Hoarding sowie den Umgang mit gefundenen Wildtieren. Der Fragesteller verweist darauf, dass bereits auf der ersten Tierschutzkonferenz im November 2023 eine Neuregelung der Haltung gefährlicher Tiere angekündigt und auf der zweiten Konferenz im Mai 2024 Eckpunkte einer Gefahrtierverordnung vorgestellt worden seien.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind laut Anfrage unter anderem Halter sogenannter gefährlicher Tiere, Wildtiere (insbesondere Igel) im Zusammenhang mit Mährobotern, Personen und Tiere in Fällen von Animal Hoarding, Veterinärämter, Tierheime sowie die Landesregierung Brandenburg als Adressatin der Fragen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt insgesamt 16 Fragen an die Landesregierung, u. a.: Gründe für die Verzögerung bei der Gefahrtierverordnung seit 2023 (Frage 1); Zeitplan für einen Referentenentwurf (Frage 2); Zahl der Vorfälle mit gefährlichen Tieren 2021–2025 (Frage 3); geschätzte Zahl privat gehaltener gefährlicher Tiere (Frage 4); Grundlage der Entscheidung für freiwillige statt verbindliche Mähroboter-Regelungen (Frage 5); Teilnahme von Tiermedizinern an der Konferenz (Frage 6); Erhebungen zu durch Mähroboter getöteten/verletzten Wildtieren (Frage 7); Zeitplan für Informationsmaterialien (Frage 8); Fälle von Animal Hoarding 2021–2025 und Zahl betroffener Tiere (Frage 9); Vermittlung psychiatrischer Behandlung (Frage 10); verhängte Tierhalteverbote (Frage 11); Zuständigkeit und Kosten für beschlagnahmte Tiere (Frage 12); Zeitplan für das Online-Tool „Tier gefunden – Was tun?“ (Frage 13); Thema Grundfinanzierung von Tierheimen (Frage 14); Erhöhung der Mittel für die Katzenkastrationsrichtlinie (Frage 15); Gründe für die Erhöhung des Eigenanteils auf 25 % und die Deckelung der Förderung auf 50.000 Euro bei der Tierheimförderrichtlinie (Frage 16).

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller führen als Hintergrund an, dass laut vorliegenden Übersichten neun Bundesländer (Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen) bereits gesetzliche Regelungen zur Haltung gefährlicher Tiere hätten, mit Regelungsspannen von Erlaubnisvorbehalten (Bayern) bis zum strikten Haltungsverbot (Hessen), während Brandenburg nach Angaben der Fragesteller eines von wenigen Bundesländern ohne jegliche entsprechende gesetzliche Regelung sei. Zudem benennen die Fragesteller, dass die Mittel für die Katzenkastrationsrichtlinie 2026 nach ihren Angaben bereits Ende Februar ausgeschöpft gewesen seien und dass der Eigenanteil bei der neuen Tierheimförderrichtlinie laut Fragestellern von 20 % auf 25 % erhöht und der maximale Förderbetrag auf 50.000 Euro festgelegt worden sei.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Lars Hünich). Es handelt sich um eine Kleine Anfrage (Drucksache 8/2789, eingegangen 08.05.2026, ausgegeben 11.05.2026); eine Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten. Die Fragesteller verweisen auf die erste Tierschutzkonferenz (November 2023) und zweite Tierschutzkonferenz (Mai 2024) als frühere Bezugspunkte sowie auf einen nach ihren Angaben bislang nur im Entwurfsstadium befindlichen Gesetz- bzw. Verordnungsentwurf zur Gefahrtierhaltung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2789, Wahlperiode 8, eingereicht 8. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.