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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ EU-Agrarpolitik - Auswirkungen der GAP-Reform (MFR 2028 - 2034) auf Brandenburg, degressive Flächenzahlung (DABIS) und Verlust landespolitischer Gestaltungshoheit

8. Mai 2026Dokument 8/2790 · WP 8Brandenburg
Lars Hünich, Fabian Jank
GAP-ReformMehrjähriger FinanzrahmenDirektzahlungenELER-FörderungKofinanzierung

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16. Juli 2025 für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028 bis 2034 und die damit verbundene Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Zentrale Elemente sind laut den Fragestellern die Zusammenlegung bisheriger 52 Förderprogramme zu 16 Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRP-Pläne), die Einführung einer degressiven flächenbezogenen Einkommensstützung (DABIS) sowie die vollständige Integration der bisher eigenständig von den Ländern verwalteten zweiten Säule (ELER) in die NRP-Pläne.

👥 Wer ist betroffen?

Nach Darstellung der Fragesteller sind brandenburgische Agrarbetriebe betroffen, insbesondere größere Betriebe aufgrund der laut Fragestellern durchschnittlichen Betriebsgröße in Brandenburg von ca. 280 Hektar gegenüber ca. 60 Hektar bundesweit. Genannt werden zudem die ostdeutschen Bundesländer insgesamt sowie Programme wie LEADER, Ökologischer Landbau und Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen: 1) ob eine Abschätzung der finanziellen Auswirkungen der DABIS auf Betriebe unterschiedlicher Größenklassen (100-200 ha, 200-500 ha, über 500 ha) vorliegt und welche Einkommensverluste zu erwarten sind; 2) wie sich die Landesregierung zur DABIS positioniert und ob sie sich im Bundesrat für eine Abmilderung der Degression einsetzt; 3) ob eine gemeinsame Bundesratsinitiative mit anderen ostdeutschen Ländern zur Änderung des DABIS-Mechanismus geplant ist; 4) welche Auswirkungen die Integration der ELER-Programme in die NRP-Pläne auf die Gestaltungshoheit Brandenburgs hat; 5) wie die erhöhten nationalen Kofinanzierungsanforderungen angesichts der Haushaltslage bewertet werden und welche Maßnahmen eine vollständige Ausnutzung der EU-Mittel sicherstellen sollen; 6) ob das Mindestziel von 10 % der Mittel für ländliche Räume (für Deutschland mindestens 3,11 Milliarden Euro) ausreicht, um die Förderniveaus des laufenden ELER-Programms fortzuschreiben; 7) auf welchen Wegen und mit welchen Forderungen die Landesregierung bisher auf die MFR-Verhandlungen Einfluss genommen hat und welche weiteren Schritte geplant sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Fragesteller geben an, dass Brandenburg im ELER-Programm 2015 bis 2023 rund 1,8 Milliarden Euro an EU-Förderungen eingesetzt habe, mit Schwerpunkten bei LEADER (400 Millionen Euro), Ökologischem Landbau (344 Millionen Euro) und Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete (257 Millionen Euro). Zudem nennen sie eine vorgesehene nationale Kofinanzierungsanforderung von mindestens 30 bis 60 % sowie ein EU-Mindestziel von 10 % der Mittel für ländliche Räume (für Deutschland mindestens 3,11 Milliarden Euro).

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von den Abgeordneten Lars Hünich und Fabian Jank (AfD-Fraktion) am 08.05.2026, ausgegeben am 11.05.2026, unter der Nummer 1041. Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten. Die im Dokument genannten Zahlen (ca. 280 ha durchschnittliche Betriebsgröße in Brandenburg gegenüber ca. 60 ha bundesweit, 1,8 Milliarden Euro ELER-Fördermittel 2015-2023, Kofinanzierungsanforderung von 30-60 %, EU-Mindestziel von 3,11 Milliarden Euro für Deutschland) stammen aus der Darstellung der Fragesteller, nicht aus einer Antwort der Landesregierung. Die Bewertung, dass strukturschwächere Länder wie Brandenburg durch die Reform benachteiligt würden, ist die Einschätzung der Fragesteller.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2790, Wahlperiode 8, eingereicht 8. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.